>>>Bis 2012 war die Beschneidung [von Jungen] nicht verboten, allenfalls war Körperverletzung verboten<<<
Ist in etwa so unsinnig, wie zu sagen
>>>Bis 2012 war die Beschneidung [von Mädchen] nicht verboten, allenfalls war Körperverletzung verboten<<<
Beschneidung IST eine Form von Körperverletzung.
13.07.2012
"Das Urteil des Kölner Landgerichts – religiöse Beschneidung sei Körperverletzung – hat die Debatte über diesen Eingriff angeheizt."
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/maenner/news/tid-26514/beschneidung-ist-koerperverletzung-ohne-medizinische-indikation-keine-beschneidung_aid_781114.html
15.10.2012
"Das neue Gesetz stellt zwar klar, dass es sich bei der Beschneidung um eine Körperverletzung handelt. Dennoch soll diese unter bestimmten Umständen straffrei bleiben."
http://www.faz.net/aktuell/wissen/faktencheck/faktencheck-ergebnis-der-leserrecherche-beschneidungsethik-erlaubte-koerperverletzung-11920623.html
Jetzt aber kommt's erst! Dasjenige, was eigentlich jedes kleine Kind besser versteht als ein Erwachsener mit circumfetischistisch, also sexuell-religiös verbogenem mindset, nämlich dass die Amputation eines gesunden, funktionellen Körperteils eine Körperverletzung IST, wurde schon thematisiert VOR dem Urteil des Landgerichts zu Köln, u.a. von MEDIZINERN, liebe "Peter S", im
Deutschen Aerzteblatt 2008
von Prof. Dr. med. Dietz, Prof. Dr. med. Stehr (Kinderchirurgische Klinik im Dr. v. Haunerschen Kinderspital der Ludwig-Maximilians-Universität München) / Dr. iur. Putzke (Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft, Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum)
"Die bei einer Zirkumzision vorzunehmende teilweise oder vollständige Entfernung der Vorhaut stellt einen nicht nur unerheblichen Substanzverlust dar, sie ist mithin eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit."
http://m.aerzteblatt.de/print/61273.htm
7-8/2010 Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
Von Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg, Bochum
" Zu fragen ist vielmehr, ob hier das Verbot der Körperverletzung eine Ausnahme erleidet, weil bei religiöser Motivierung Art. 4 GG die von § 223 StGB erfassten Zirkumzisionen rechtfertigt. Die Antwort ist nicht zweifelhaft, sondern eindeutig: Nein. Das Abschneiden der Vorhaut ist eine Körperverletzung, und § 223 StGB macht es grundsätzlich zur Pflicht eines jeden Staatsbürgers, seinem Mitmenschen keine Körperverletzung zuzufügen. Davon gibt es Ausnahmen (etwa für Fälle der Notwehr), aber die Religionsfreiheit begründet keine. Das stellt Art. 140 GG ausdrücklich klar. Denn zum „Bestandteil dieses Grundgesetzes“ macht er den Art. 136 der deutschen Verfassung vom 11.8.1919, und dessen Abs. 1 bestimmt: „Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.“ Den Umfang der Pflichten, die aus den Gesetzen folgen, vermindert also der Umstand, dass wir unsere Religion ausüben, um gar nichts."
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2010_7-8_468.pdf
Wann wirst Du aufhören, lebe "Peter S", das Auditorium mit Deinen "Halbwahrheiten und Unseriösitäten" verkohlen zu wollen, hmm?!
Ist in etwa so unsinnig, wie zu sagen
>>>Bis 2012 war die Beschneidung [von Mädchen] nicht verboten, allenfalls war Körperverletzung verboten<<<
Beschneidung IST eine Form von Körperverletzung.
13.07.2012
"Das Urteil des Kölner Landgerichts – religiöse Beschneidung sei Körperverletzung – hat die Debatte über diesen Eingriff angeheizt."
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/maenner/news/tid-26514/beschneidung-ist-koerperverletzung-ohne-medizinische-indikation-keine-beschneidung_aid_781114.html
15.10.2012
"Das neue Gesetz stellt zwar klar, dass es sich bei der Beschneidung um eine Körperverletzung handelt. Dennoch soll diese unter bestimmten Umständen straffrei bleiben."
http://www.faz.net/aktuell/wissen/faktencheck/faktencheck-ergebnis-der-leserrecherche-beschneidungsethik-erlaubte-koerperverletzung-11920623.html
Jetzt aber kommt's erst! Dasjenige, was eigentlich jedes kleine Kind besser versteht als ein Erwachsener mit circumfetischistisch, also sexuell-religiös verbogenem mindset, nämlich dass die Amputation eines gesunden, funktionellen Körperteils eine Körperverletzung IST, wurde schon thematisiert VOR dem Urteil des Landgerichts zu Köln, u.a. von MEDIZINERN, liebe "Peter S", im
Deutschen Aerzteblatt 2008
von Prof. Dr. med. Dietz, Prof. Dr. med. Stehr (Kinderchirurgische Klinik im Dr. v. Haunerschen Kinderspital der Ludwig-Maximilians-Universität München) / Dr. iur. Putzke (Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft, Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum)
"Die bei einer Zirkumzision vorzunehmende teilweise oder vollständige Entfernung der Vorhaut stellt einen nicht nur unerheblichen Substanzverlust dar, sie ist mithin eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit."
http://m.aerzteblatt.de/print/61273.htm
7-8/2010 Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
Von Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg, Bochum
" Zu fragen ist vielmehr, ob hier das Verbot der Körperverletzung eine Ausnahme erleidet, weil bei religiöser Motivierung Art. 4 GG die von § 223 StGB erfassten Zirkumzisionen rechtfertigt. Die Antwort ist nicht zweifelhaft, sondern eindeutig: Nein. Das Abschneiden der Vorhaut ist eine Körperverletzung, und § 223 StGB macht es grundsätzlich zur Pflicht eines jeden Staatsbürgers, seinem Mitmenschen keine Körperverletzung zuzufügen. Davon gibt es Ausnahmen (etwa für Fälle der Notwehr), aber die Religionsfreiheit begründet keine. Das stellt Art. 140 GG ausdrücklich klar. Denn zum „Bestandteil dieses Grundgesetzes“ macht er den Art. 136 der deutschen Verfassung vom 11.8.1919, und dessen Abs. 1 bestimmt: „Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.“ Den Umfang der Pflichten, die aus den Gesetzen folgen, vermindert also der Umstand, dass wir unsere Religion ausüben, um gar nichts."
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2010_7-8_468.pdf
Wann wirst Du aufhören, lebe "Peter S", das Auditorium mit Deinen "Halbwahrheiten und Unseriösitäten" verkohlen zu wollen, hmm?!