Hallo Manfred
Bis 2012 war die Beschneidung nicht verboten, allenfalls war Körperverletzung verboten. Auch war der Spruch eine Einzelfallentscheidung und war keineswegs als rechtlich allgemein gültig umzusetzen. Zudem bestand bis 2012 nicht nur in der Beschneidung an sich ein Verbotsirrtum, sondern ein unvermeidbarer(!) Verbotsirrtum. Damit war die Schuldfrage nicht zu bejahen (§ 17 Satz 1 StGB). Bis dahin war Jungenbeschneidung ein von ALLEN geduldeter Zustand, mit allen meine ich Staat, Bürger, Bürgerinnen, Ärzte, Politiker, Kinderschutzorganisationen und alle die, die sich in der Beschneidungsfrage sehr weit aus dem Fenster gehangen haben.
Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass die Faktenlage allumfassend dargestellt wird und nicht nur Scheibchenweise per Halbsätze präsentiert wird, was gerade diskussionsaktuell ist.
Deine Einlassung ändert aber nichts an der von mir aufgestellten Behauptung dass sogenannte Beschneidungsgegner 65 Jahre untätig waren und auf einmal und schlagartig ihnen das Kindeswohl ans Herz gerutscht ist. In Wiederholung des Gesagten: Solange sich Juden und die „Musels“ sich beschnitten haben, war Euch das egal, bis auf einige Weinige.
>>> Das Verfassungsgericht kann nur Klagen von direkt vom Gesetz betroffenen annehmen, und das sind nun einmal Kinder die nach Dezember 2012 beschnitten wurden, aber auf Grund Ihres Alters gar nicht klagen können.
Antwort: Das ist die bekannte Schutzbehauptung - oder Entschuldigung- von Beschneidungsgegnern, wohl wissend, dass sie keinerlei Chance haben Ihr Bemühen rechtlich umsetzen zu lassen.
Keineswegs kann das Verfassungsgericht nur Klagen von direkt vom Gesetz betroffenen annehmen, auch von Parteien (um mal die Klagemöglichkeit von einzelnen Abgeordneten des Bundestages und der Landesparlamente -wie von Dir gewünscht- außen vor zu lassen). Per anno werden etwa 6.000 Verfassungsbeschwerden erhoben, dazu zahlreiche Beschwerden vor den Landesverfassungsgerichten. Der Anteil erfolgreicher Verfassungsbeschwerden liegt zwischen 1,5 und 3,0 %. Alleine daran ist zu erkennen wie hoch die (kleinbürgerliche) inflationäre Grundeinstellung „das etwas verfassungswidrig sei“ in der Bevölkerung verbreitet ist. Zudem könnte auch „Brüssel“ klagen,- vor dem EuGH. Auch Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen können vor dem EuGH klagen in Form von (EU)Vertragsverletzungen, Nichtigkeitsklageerhebung oder (nationale) Untätigkeitsklageerhebung. Keineswegs leben Beschnittene im rechtlichen Vakuum,- wie gerne dargestellt wird.
Wir brauchen das auch nicht zu vertiefen. Nur soweit, das so genannte Beschneidungsgegner keinerlei Chancen haben ihr Bemühen juristisch durchzusetzen.
>>>bemühen (uns) die Schädlichkeit von Beschneidungen allgemein bekannt zu machen, was allerdings bei Ignoranten wie Du nur auf Unverständnis stößt.
Antwort: Das stößt keineswegs bei mir auf Unverständnis: Auf Unverständnis stößt bei mir der mehr als laienhafte und dilettantische Vorgang des Bemühens und da bin ich gerne Ignorant.
>>>die einen haben das Gesetz zur Freude der betreibenden Lobbys beschlossen die anderen haben interne Grabenkämpfe wegen der Beschneidung ausgetragen die sie nicht gerne wiederholen wollen.
Antwort: Also war die Lobbyarbeit Deiner Gegnerschaft ausgeprägter, zielbewusster vielleicht auch professioneller oder argumentativ besser. Die Arbeit „Deiner“ Lobby bestand und besteht immer noch in der Heranziehung von Prophet Lurchi und im Geschwurbel von evidenz- basierter Konzeptbezogenheit bei gleichzeitiger Phrasendrescherei und Zahlenakrobatik. Der Erfolg einer weltweiten Ächtung und des Verbotes der Mädchenbeschneidung beruht zweifelsfrei auf den Verzicht genau dieser „qualitativ hohen“ Lobbyarbeit.
Und wenn „die anderen“ die Überzeugungsarbeit nicht „gerne wiederholen wollen“, kann das vorgeschobene Kindeswohl ihnen nicht sonderlich am Herzen gelegen haben. Ich vermute mal, das der Erhalt des Status der spenden,- u. beitragfinanzierten Gemeinnützigkeit ihnen erheblich mehr am Herzen lag und immer noch liegt, als das Kindeswohl. Oder aber ihr Justitiar rät ihnen aufgrund erkannter Erfolglosigkeit von weiteren Bemühen ab.
>>>Angeblich hast Du das Buch Ent-hüllt gelesen, aber einfach nicht zur Kenntnis genommen, denn was nicht Deiner Meinung entspricht ist ganz einfach Unsinn.
Antwort: Es ist keineswegs Unsinn, sondern ein interessant geschriebenes Buch. Allerdings wenn sich ein Beschnittener Junge mit acht oder zehn Jahren an Fingernägel kaut, muss das nicht unbedingt etwas mit erfolgter Beschneidung zu tun haben „Als verursachende Momente gelten einengende und unterdrückende Erziehung“ ist in Fachbüchern zu lesen. „Ich arbeitete mich immer tiefer in die Materie und las noch stundenlang über den Aufbau einer Vorhaut“ was ich keineswegs bezweifle, bedeutet aber eine Fixierung im psychoanalytischen Sinn auf etwas.
Dem Buchabschnitt „Über Entstehung Absicht und Hintergründe zu diesem Buch“ gewinne ich nur eines ab: Eine reine polarisierte Darstellung der Gegebenheiten durchzogen mit polemischen Unterstrichen. Klar stellt sich heraus, dass dem Leser welcher in den Grundforderungen übereinstimmt, gezeigt wird, welche aktuellen Forderungen bei einer eingetretenen, vom Autor beschriebenen Situation zu erfüllen sind. Im Prinzip und leider, erfolgt das durch falsche Situationsschilderung aber normativ-logisch richtig, oder durch richtige Situationsschilderung jedoch normativ-logisch falsch, in beiden Fällen also durch Täuschung des Lesers.
>>>Selbstverständlich kann man Dir sagen warum sich das Gesetz (das nicht seit 65 Jahren gilt, sondern seit 3 Jahren) ändern soll:
Antwort: Ich habe nicht behauptet, das 1631d seit 65 Jahren gilt. Ich hatte lediglich das Untätigsein seit 65 Jahren angesprochen von Leuten, die sich doch so um das Kindeswohl von Kindern wildfremder Eltern kümmern.
>>>Im Gegensatz zur Thora steht im Koran aber kein Wort über die Notwendigkeit der Beschneidung.
Antwort: Und das ist wieder eine Sache die Dich (und mich) nichts angeht. Über die „Notwendigkeit“ hast nicht Du zu entscheiden, sondern Eltern.
>>>Beschneidung beschneidet nun einmal die Sexualität.
Nun ja, dauernd Burger essen macht dick. Offensichtlich gibt es aber mehr als einen Beschnittenen der damit ganz gut klarkommt, mit der beschnittenen Sexualität meine ich.
Bis 2012 war die Beschneidung nicht verboten, allenfalls war Körperverletzung verboten. Auch war der Spruch eine Einzelfallentscheidung und war keineswegs als rechtlich allgemein gültig umzusetzen. Zudem bestand bis 2012 nicht nur in der Beschneidung an sich ein Verbotsirrtum, sondern ein unvermeidbarer(!) Verbotsirrtum. Damit war die Schuldfrage nicht zu bejahen (§ 17 Satz 1 StGB). Bis dahin war Jungenbeschneidung ein von ALLEN geduldeter Zustand, mit allen meine ich Staat, Bürger, Bürgerinnen, Ärzte, Politiker, Kinderschutzorganisationen und alle die, die sich in der Beschneidungsfrage sehr weit aus dem Fenster gehangen haben.
Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass die Faktenlage allumfassend dargestellt wird und nicht nur Scheibchenweise per Halbsätze präsentiert wird, was gerade diskussionsaktuell ist.
Deine Einlassung ändert aber nichts an der von mir aufgestellten Behauptung dass sogenannte Beschneidungsgegner 65 Jahre untätig waren und auf einmal und schlagartig ihnen das Kindeswohl ans Herz gerutscht ist. In Wiederholung des Gesagten: Solange sich Juden und die „Musels“ sich beschnitten haben, war Euch das egal, bis auf einige Weinige.
>>> Das Verfassungsgericht kann nur Klagen von direkt vom Gesetz betroffenen annehmen, und das sind nun einmal Kinder die nach Dezember 2012 beschnitten wurden, aber auf Grund Ihres Alters gar nicht klagen können.
Antwort: Das ist die bekannte Schutzbehauptung - oder Entschuldigung- von Beschneidungsgegnern, wohl wissend, dass sie keinerlei Chance haben Ihr Bemühen rechtlich umsetzen zu lassen.
Keineswegs kann das Verfassungsgericht nur Klagen von direkt vom Gesetz betroffenen annehmen, auch von Parteien (um mal die Klagemöglichkeit von einzelnen Abgeordneten des Bundestages und der Landesparlamente -wie von Dir gewünscht- außen vor zu lassen). Per anno werden etwa 6.000 Verfassungsbeschwerden erhoben, dazu zahlreiche Beschwerden vor den Landesverfassungsgerichten. Der Anteil erfolgreicher Verfassungsbeschwerden liegt zwischen 1,5 und 3,0 %. Alleine daran ist zu erkennen wie hoch die (kleinbürgerliche) inflationäre Grundeinstellung „das etwas verfassungswidrig sei“ in der Bevölkerung verbreitet ist. Zudem könnte auch „Brüssel“ klagen,- vor dem EuGH. Auch Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen können vor dem EuGH klagen in Form von (EU)Vertragsverletzungen, Nichtigkeitsklageerhebung oder (nationale) Untätigkeitsklageerhebung. Keineswegs leben Beschnittene im rechtlichen Vakuum,- wie gerne dargestellt wird.
Wir brauchen das auch nicht zu vertiefen. Nur soweit, das so genannte Beschneidungsgegner keinerlei Chancen haben ihr Bemühen juristisch durchzusetzen.
>>>bemühen (uns) die Schädlichkeit von Beschneidungen allgemein bekannt zu machen, was allerdings bei Ignoranten wie Du nur auf Unverständnis stößt.
Antwort: Das stößt keineswegs bei mir auf Unverständnis: Auf Unverständnis stößt bei mir der mehr als laienhafte und dilettantische Vorgang des Bemühens und da bin ich gerne Ignorant.
>>>die einen haben das Gesetz zur Freude der betreibenden Lobbys beschlossen die anderen haben interne Grabenkämpfe wegen der Beschneidung ausgetragen die sie nicht gerne wiederholen wollen.
Antwort: Also war die Lobbyarbeit Deiner Gegnerschaft ausgeprägter, zielbewusster vielleicht auch professioneller oder argumentativ besser. Die Arbeit „Deiner“ Lobby bestand und besteht immer noch in der Heranziehung von Prophet Lurchi und im Geschwurbel von evidenz- basierter Konzeptbezogenheit bei gleichzeitiger Phrasendrescherei und Zahlenakrobatik. Der Erfolg einer weltweiten Ächtung und des Verbotes der Mädchenbeschneidung beruht zweifelsfrei auf den Verzicht genau dieser „qualitativ hohen“ Lobbyarbeit.
Und wenn „die anderen“ die Überzeugungsarbeit nicht „gerne wiederholen wollen“, kann das vorgeschobene Kindeswohl ihnen nicht sonderlich am Herzen gelegen haben. Ich vermute mal, das der Erhalt des Status der spenden,- u. beitragfinanzierten Gemeinnützigkeit ihnen erheblich mehr am Herzen lag und immer noch liegt, als das Kindeswohl. Oder aber ihr Justitiar rät ihnen aufgrund erkannter Erfolglosigkeit von weiteren Bemühen ab.
>>>Angeblich hast Du das Buch Ent-hüllt gelesen, aber einfach nicht zur Kenntnis genommen, denn was nicht Deiner Meinung entspricht ist ganz einfach Unsinn.
Antwort: Es ist keineswegs Unsinn, sondern ein interessant geschriebenes Buch. Allerdings wenn sich ein Beschnittener Junge mit acht oder zehn Jahren an Fingernägel kaut, muss das nicht unbedingt etwas mit erfolgter Beschneidung zu tun haben „Als verursachende Momente gelten einengende und unterdrückende Erziehung“ ist in Fachbüchern zu lesen. „Ich arbeitete mich immer tiefer in die Materie und las noch stundenlang über den Aufbau einer Vorhaut“ was ich keineswegs bezweifle, bedeutet aber eine Fixierung im psychoanalytischen Sinn auf etwas.
Dem Buchabschnitt „Über Entstehung Absicht und Hintergründe zu diesem Buch“ gewinne ich nur eines ab: Eine reine polarisierte Darstellung der Gegebenheiten durchzogen mit polemischen Unterstrichen. Klar stellt sich heraus, dass dem Leser welcher in den Grundforderungen übereinstimmt, gezeigt wird, welche aktuellen Forderungen bei einer eingetretenen, vom Autor beschriebenen Situation zu erfüllen sind. Im Prinzip und leider, erfolgt das durch falsche Situationsschilderung aber normativ-logisch richtig, oder durch richtige Situationsschilderung jedoch normativ-logisch falsch, in beiden Fällen also durch Täuschung des Lesers.
>>>Selbstverständlich kann man Dir sagen warum sich das Gesetz (das nicht seit 65 Jahren gilt, sondern seit 3 Jahren) ändern soll:
Antwort: Ich habe nicht behauptet, das 1631d seit 65 Jahren gilt. Ich hatte lediglich das Untätigsein seit 65 Jahren angesprochen von Leuten, die sich doch so um das Kindeswohl von Kindern wildfremder Eltern kümmern.
>>>Im Gegensatz zur Thora steht im Koran aber kein Wort über die Notwendigkeit der Beschneidung.
Antwort: Und das ist wieder eine Sache die Dich (und mich) nichts angeht. Über die „Notwendigkeit“ hast nicht Du zu entscheiden, sondern Eltern.
>>>Beschneidung beschneidet nun einmal die Sexualität.
Nun ja, dauernd Burger essen macht dick. Offensichtlich gibt es aber mehr als einen Beschnittenen der damit ganz gut klarkommt, mit der beschnittenen Sexualität meine ich.