Hallo LG
Danke für die Kritik an meinen Beiträgen!
Mein „Kleinkariertes“ kommt daher, weil meine netten Diskussionspartner das Komma auf die Waage legen sofern es von einem Nichtbeschneidungsgegner stammt. Beschneidungsgegner sind da großzügiger: Begriffe wie Lügner, Fetischist, Zahlenverdreher, geldgeiler Arzt oder gar Kinderverstümmeler dürfen keinesfalls kritisiert oder gar angezweifelt werden.
Schade dass Du aus der Diskussion aussteigst.
Aber nachdem ich Deinen Beitrag gelesen hatte, musste ich schon lachen. Nicht wegen Dir oder dem Inhalt, sondern wegen der Reaktion Deinerseits.
Da ist jemand der hier um Beschneidung einen Rat sucht. Reflexartig schießen Beschneidungsgegner aus der Deckung, zerfleischen und zerfleddern den Beitrag, schütten Polemik, Häme und Agitation über den Fragenden, erklären sich selbst als hochkompetent und zuständig in Fragen Beschneidung von Jungen, medizinisch, juristisch, politisch und sogar philosophisch. Treten als „Experte“ auf, extrahieren die Frage zu über 150 Postings, vergleichen (mal wieder) mit der Mädchenbeschneidung, kommen von AIDS in Afrika auf eine deutsche Rechtskoryphäe, danach geht’s nach Sambia mit der Feststellung HIV-Rate bei Beschnittenen um 30% stärker, bei Frauen von Beschnittenen gar um 60%, stellen fest, dass die sexuelle Sensibilität durch Beschneidung um 70% abnimmt, dass ¾ der Empfindungsnerven in der Vorhaut liegen, weisen darauf hin dass Mama den Penis des Sohnes „nach §1631d verstümmeln“ lassen darf,- in Österreich aber nicht. Meinen dass Religionen sich von Beschneidungen zu distanzieren haben, ansonsten seien sie barbarisch. Einer versteht nur die Hälfte, meint sein Translator spielt verrückt, mischt aber rein sprachlich kräftig mit und faselt von Ethik und Moral.
Ergebnis: Die Anfragende steigt aus der Diskussion und rät ihrer Freunsdin zur Beschneidung ihrer beiden Söhne.
Ja liebes Anti- Beschneidungstrifolium MaHeGi et al: Gut dass wir mal darüber gesprochen haben!
Eure Hintergrundinformationen waren sehr fundiert, gesichert, euer Einsatz hochmotiviert, engagiert und überzeugend! Aber leider erfolglos!
Ein kleiner Tipp. Vielleicht solltet ihr an Eurer zwischenmenschlichen Beratungskompetenz etwas arbeiten. Vielleicht auch an Eurer Toleranz und am Weltbild.
Vielleicht ist Sachargumentation hilfreicher als ein evidenz- basiertes konzeptbezogenes Geschwafel. Und das die „Sensibilität durch Beschneidung um 70% abnimmt“, kam dann auch nicht - mangels Glaubwürdigkeit- so überzeigend rüber. Auch die Ethik und Moral zog da nicht so recht mit.
Karl Heinz Karius sagte einmal:
„Erfolgreiche Beratung zeichnet sich traditionell durch ihren Aktualitätsbezug aus. So war in der Zeit der Französischen Revolution ein motivierendes "Jetzt ja nicht den Kopf verlieren!" als Empfehlung nicht zu toppen.“
Und da ist auch schon wieder der liebe Manfred mit seiner Behauptung:
„Geht allerdings nicht in Österreich: Da ist nur eine religionsbedingte Beschneidung erlaubt. Allerdings wo kein Kläger kein Richter…“
Ja was sagt denn der österr. Sektionschef Christian Pilnacek zu Deiner (unkompletten) Aussage?
„Beschneidungen Unmündiger aus religiösen Gründen sind straffrei. Begründet wird das durch das Elternrecht. Eltern müssten für das Kind in den Eingriff einwilligen. Zudem gebe es keine Gegenmeinung, dass das Kindeswohl durch eine Beschneidung beeinträchtigt würde. Eine rituelle Beschneidung verstoße zudem nicht gegen die guten Sitten.“
In den Erläuterungen zum "Gesetz zur Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen" wird die "Beschneidung männlicher Säuglinge israelitischer und muslimischer Konfession" als Operation, die Ärzten vorbehalten ist, gesehen. Sie sei zwar eine Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches, verstoße aber nicht gegen die guten Sitten, wenn sie mit Einwilligung der Eltern nach § 90 des Strafgesetzbuches geschehe.“
Und weiter:
„Nicht eingewilligt kann nach Paragraf 90 in einen Eingriff werden, der das sexuelle Empfinden nachhaltig beeinträchtigt. Das gelte aber nicht für die männliche Beschneidung"“ (Quelle: derstandard.at/1342947900975/Koerperverletzung-mit-Einwilligung-nicht-strafbar).
Tipp: Den letzten Satz der Erläuterung mal ganz genau lesen,- vielleicht hilfts.
Danke für die Kritik an meinen Beiträgen!
Mein „Kleinkariertes“ kommt daher, weil meine netten Diskussionspartner das Komma auf die Waage legen sofern es von einem Nichtbeschneidungsgegner stammt. Beschneidungsgegner sind da großzügiger: Begriffe wie Lügner, Fetischist, Zahlenverdreher, geldgeiler Arzt oder gar Kinderverstümmeler dürfen keinesfalls kritisiert oder gar angezweifelt werden.
Schade dass Du aus der Diskussion aussteigst.
Aber nachdem ich Deinen Beitrag gelesen hatte, musste ich schon lachen. Nicht wegen Dir oder dem Inhalt, sondern wegen der Reaktion Deinerseits.
Da ist jemand der hier um Beschneidung einen Rat sucht. Reflexartig schießen Beschneidungsgegner aus der Deckung, zerfleischen und zerfleddern den Beitrag, schütten Polemik, Häme und Agitation über den Fragenden, erklären sich selbst als hochkompetent und zuständig in Fragen Beschneidung von Jungen, medizinisch, juristisch, politisch und sogar philosophisch. Treten als „Experte“ auf, extrahieren die Frage zu über 150 Postings, vergleichen (mal wieder) mit der Mädchenbeschneidung, kommen von AIDS in Afrika auf eine deutsche Rechtskoryphäe, danach geht’s nach Sambia mit der Feststellung HIV-Rate bei Beschnittenen um 30% stärker, bei Frauen von Beschnittenen gar um 60%, stellen fest, dass die sexuelle Sensibilität durch Beschneidung um 70% abnimmt, dass ¾ der Empfindungsnerven in der Vorhaut liegen, weisen darauf hin dass Mama den Penis des Sohnes „nach §1631d verstümmeln“ lassen darf,- in Österreich aber nicht. Meinen dass Religionen sich von Beschneidungen zu distanzieren haben, ansonsten seien sie barbarisch. Einer versteht nur die Hälfte, meint sein Translator spielt verrückt, mischt aber rein sprachlich kräftig mit und faselt von Ethik und Moral.
Ergebnis: Die Anfragende steigt aus der Diskussion und rät ihrer Freunsdin zur Beschneidung ihrer beiden Söhne.
Ja liebes Anti- Beschneidungstrifolium MaHeGi et al: Gut dass wir mal darüber gesprochen haben!
Eure Hintergrundinformationen waren sehr fundiert, gesichert, euer Einsatz hochmotiviert, engagiert und überzeugend! Aber leider erfolglos!
Ein kleiner Tipp. Vielleicht solltet ihr an Eurer zwischenmenschlichen Beratungskompetenz etwas arbeiten. Vielleicht auch an Eurer Toleranz und am Weltbild.
Vielleicht ist Sachargumentation hilfreicher als ein evidenz- basiertes konzeptbezogenes Geschwafel. Und das die „Sensibilität durch Beschneidung um 70% abnimmt“, kam dann auch nicht - mangels Glaubwürdigkeit- so überzeigend rüber. Auch die Ethik und Moral zog da nicht so recht mit.
Karl Heinz Karius sagte einmal:
„Erfolgreiche Beratung zeichnet sich traditionell durch ihren Aktualitätsbezug aus. So war in der Zeit der Französischen Revolution ein motivierendes "Jetzt ja nicht den Kopf verlieren!" als Empfehlung nicht zu toppen.“
Und da ist auch schon wieder der liebe Manfred mit seiner Behauptung:
„Geht allerdings nicht in Österreich: Da ist nur eine religionsbedingte Beschneidung erlaubt. Allerdings wo kein Kläger kein Richter…“
Ja was sagt denn der österr. Sektionschef Christian Pilnacek zu Deiner (unkompletten) Aussage?
„Beschneidungen Unmündiger aus religiösen Gründen sind straffrei. Begründet wird das durch das Elternrecht. Eltern müssten für das Kind in den Eingriff einwilligen. Zudem gebe es keine Gegenmeinung, dass das Kindeswohl durch eine Beschneidung beeinträchtigt würde. Eine rituelle Beschneidung verstoße zudem nicht gegen die guten Sitten.“
In den Erläuterungen zum "Gesetz zur Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen" wird die "Beschneidung männlicher Säuglinge israelitischer und muslimischer Konfession" als Operation, die Ärzten vorbehalten ist, gesehen. Sie sei zwar eine Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches, verstoße aber nicht gegen die guten Sitten, wenn sie mit Einwilligung der Eltern nach § 90 des Strafgesetzbuches geschehe.“
Und weiter:
„Nicht eingewilligt kann nach Paragraf 90 in einen Eingriff werden, der das sexuelle Empfinden nachhaltig beeinträchtigt. Das gelte aber nicht für die männliche Beschneidung"“ (Quelle: derstandard.at/1342947900975/Koerperverletzung-mit-Einwilligung-nicht-strafbar).
Tipp: Den letzten Satz der Erläuterung mal ganz genau lesen,- vielleicht hilfts.