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Channel: Willkommen in den NetDoktor.at Foren! - Beschneidung
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Re: Wann sagen PART II

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Die Tat ist ein Verbrechen am Kind, unabhängig von der Gesetzeslage.
Das kommt für viele überraschend, ist jedoch weitreichender Unkenntnis geschuldet,
dass es durchaus Länder gibt, wo die Beschneidung des äußeren Geschlechtsteils von MÄDCHEN gesetzlich-legal IST.
Beschneidung von Jungen und Mädchen ist konzeptuell das gleiche.
Unklar erscheint bei manchen Circum-Fetischisten aber immer noch der Grad der Erkenntnis über die konzeptuelle Vergleichbarkeit zwischen Jungen- und Mädchen-Beschneidung, nämlich dass in beiden Fällen der Elterliche Wille am Kinder-Genital AUSGEÜBT wird, indem vom äußeren Teil des jeweiligen Organs chirurgisch ein Teil entfernt wird. Statt dessen wird eine künstliche Unvergleichbarkeit über den Unterschied zwischen Mädchen- und Jungen-Genitalien konstruiert.
Die Anatomie mag strukturell unvergleichbar sein, wie sie will - das ist ja der Unterschied zwischen Männlein und Weiblein - allerdings ist die Funktion des äußeren Genitales die gleiche: Die Lusterzeugung.
Die Vergleichbarkeit zwischen Jungen- und Mädchen-Beschneidung beruht auf dem Faktum,
dass in beiden Fällen lusterzeugendes Gewebe des Genitals ohne medizinische Notwendigkeit vom Körper eines nicht qualifiziert entscheidungsfähigen Minderjährigen abgeschnitten wird, für den bloßen Zweck, einen kulturell-, weltanschaulich-, letztlich religiös begründeten Elternwillen am Körper des Kindes zu realisieren.
Wer für Beschneidung von Jungen argumentiert, lierfert auch ein Argument für die Beschneidung von Mädchen. Alles schon gesagt, ich wiederhole es aber gerne noch 100-mal.

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