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Channel: Willkommen in den NetDoktor.at Foren! - Beschneidung
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Re: Wann sagen PART II

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Z.B.
Zitat
MAX, schrieb am 01. Dezember 2015 16:42
in "Religion und andere Gründe"
Hast du eigentlich mal gelesen was du da schreibst.
Hat man dir schon 100 mal erklärt es Anatomisch was ganz anderes.
Dazu kommt noch das eins verboten ist und eins nicht.
Also lass die Billige Polemik es sagt eindeutig nur das du mit Argumenten am Ende bist

Wir erkennen hier sehr schön das circumfetischistische Rückzugs-Gefecht per "unvergleichbarer Anatomie"!
Die Anatomie mag strukturell unvergleichbar sein, wie sie will, das ist ja der Unterschied zwischen Männlein und Weiblein, allerdings ist die Funktion des äußeren Genitales die gleiche: Die Lusterzeugung.
Die Vergleichbarkeit zwischen Jungen- und Mädchen-Beschneidung beruht auf dem Faktum, dass in beiden Fällen lusterzeugendes Gewebe des Genitals ohne medizinische Notwendigkeit vom Körper eines nicht qualifiziert entscheidungsfähigen Minderjährigen abgeschnitten wird, für den bloßen Zweck, einen kulturell-, weltanschaulich-, letztlich religiös begründeten Elternwillen am Körper des Kindes zu realisieren.
Die Circum-religiöse Gemeinde konnte trotz zahlreicher Akteure bisher die Frage nicht beantworten: Wieviel genau darf man einem Mädchen an dessen äußeren Genital wegschneiden, BEVOR für sie der Fall "Unvergleichbarkeit" eintritt. Hier trifft man auf ein Schweigen, weklches in seiner Beharrlichkeit beredt ist.

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