Hallo Mich
Unabhängig davon dass ich Dein Eröffnungsposting als Fake ansehe gehe ich mal darauf ein:
„Wir haben uns für die Beschneidung unsere Jungs entschieden.“
Frage: Wer ist wir?
„Es macht eine sehr nette Ärztin die die meinen schon lange kennt auch privat. Daher ist eine Voruntersuchung nicht nötig.“
Antwort: Damit würde die nette Ärztin schon mal gegen das Gesetz verstoßen. Weiterhin obliegt der netten Ärztin eine Aufklärungsverpflichtung gegenüber dem PATIENTEN (!) und nicht nur gegenüber den Eltern. (§630 c u. e BGB, §8 Berufsordnung der Ärztekammern.) Gem. § 1901 ff ist der Patient nicht nur aufzuklären, sondern die Zustimmung zum Eingriff ist obligatorisch.
Bis jetzt wissen die (Jungs) noch nichts von der Beschneidung.“
Antwort: Wer mit seinen drei Söhnen (6 /8 / 12 Jahre) bisher noch nicht über eine Beschneidung gesprochen hat, obwohl die Erkenntnis vorliegt, dass es „ gesünder und sauberer und auch schöner“ ist, soll es besser auch zukünftig sein lassen. Grund: Es könnte sein, dass die Eltern daraufhin eine posttraumatische Belastung erfahren könnten, weil sie sich nun zwanghaft mit dem Problem übers Pipimännchen zu reden, befassen müssen.
„Wäre es nicht besser ihnen nichts zu sagen um sie nicht zu ängstigen?“
Antwort: Genau das ist das richtige! Einfach nichts sagen! Die Jungs zur netten Ärztin schleppen, Hose runter schnipp-schnapp. Sollen die Jungs doch sehen wie sie klarkommen. Man könnte ihnen sagen, dass sie nur mal kurz Tante Ärztin besuchen wollen und mal sehen ob dort das Licht noch brennt... Das festigt das Vertrauensverhältnis Eltern - Kind exorbitant.
Vielleicht wäre es angebracht zur Beschneidungsveranstaltung noch weitere Freundinnen einzuladen das Ganze mit dem Handy abfilmen und dann ne schöne Party machen, damit keine Angstgefühle aufkommen. Den Handyfilm kann man ja dann auch mal ins Netz stellen, damit die Schulfreunde auch etwas davon haben,- und die Schulfreundinnen erst....
Ich hoffe die Ironie wird verstanden!
Unabhängig davon dass ich Dein Eröffnungsposting als Fake ansehe gehe ich mal darauf ein:
„Wir haben uns für die Beschneidung unsere Jungs entschieden.“
Frage: Wer ist wir?
„Es macht eine sehr nette Ärztin die die meinen schon lange kennt auch privat. Daher ist eine Voruntersuchung nicht nötig.“
Antwort: Damit würde die nette Ärztin schon mal gegen das Gesetz verstoßen. Weiterhin obliegt der netten Ärztin eine Aufklärungsverpflichtung gegenüber dem PATIENTEN (!) und nicht nur gegenüber den Eltern. (§630 c u. e BGB, §8 Berufsordnung der Ärztekammern.) Gem. § 1901 ff ist der Patient nicht nur aufzuklären, sondern die Zustimmung zum Eingriff ist obligatorisch.
Bis jetzt wissen die (Jungs) noch nichts von der Beschneidung.“
Antwort: Wer mit seinen drei Söhnen (6 /8 / 12 Jahre) bisher noch nicht über eine Beschneidung gesprochen hat, obwohl die Erkenntnis vorliegt, dass es „ gesünder und sauberer und auch schöner“ ist, soll es besser auch zukünftig sein lassen. Grund: Es könnte sein, dass die Eltern daraufhin eine posttraumatische Belastung erfahren könnten, weil sie sich nun zwanghaft mit dem Problem übers Pipimännchen zu reden, befassen müssen.
„Wäre es nicht besser ihnen nichts zu sagen um sie nicht zu ängstigen?“
Antwort: Genau das ist das richtige! Einfach nichts sagen! Die Jungs zur netten Ärztin schleppen, Hose runter schnipp-schnapp. Sollen die Jungs doch sehen wie sie klarkommen. Man könnte ihnen sagen, dass sie nur mal kurz Tante Ärztin besuchen wollen und mal sehen ob dort das Licht noch brennt... Das festigt das Vertrauensverhältnis Eltern - Kind exorbitant.
Vielleicht wäre es angebracht zur Beschneidungsveranstaltung noch weitere Freundinnen einzuladen das Ganze mit dem Handy abfilmen und dann ne schöne Party machen, damit keine Angstgefühle aufkommen. Den Handyfilm kann man ja dann auch mal ins Netz stellen, damit die Schulfreunde auch etwas davon haben,- und die Schulfreundinnen erst....
Ich hoffe die Ironie wird verstanden!