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Channel: Willkommen in den NetDoktor.at Foren! - Beschneidung
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Re: Religion oder andere Gründe?

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Zitat
Klärchen
Was argumentativ aber mal wieder unter den Tisch fällt ist, die Tatsache, dass die Verpflichtung zur Beschneidung durch die Sunna belegt wird. Koran UND Sunna gelten gemeinsam als die Quelle der Rechtslehre im Islam. Sowohl in den schafiitischen und der hanbalitischen Rechtsschulen gilt die Beschneidung als Pflicht.

Und was soll das heißen? Ich kann mich auch literarisch ausleben und darauf eine Religion gründen, die freiheitsbeschneidende Eingriffe an Dritten fordert. Aufgrund der Neutralität des Staates gegenüber Religionen dürfte er diese nicht gegenüber anderen Glaubenswerken benachteiligen.
Jeder auf Religion fundierte "Grund" ist effektiv keiner, weil ansonsten alles gälte und sich jeder alles aus den Fingern saugen und auf eine göttliche Eingebung berufen kann.

Kleine Anmerkung noch. Nach den islamischen Rechtsschulen, die du zitierst, ist auch die Mädchenbeschneidung Pflicht. Wenn ich Du wäre, würde ich mich nicht darauf berufen, wenn ich "für" Beschneidung argumentiere.

Zitat
Klärchen
„Findet sich heute eine Mehrheit von Verfassungsrechtlern, die die Verfassungswidrigkeit des Beschneidungsparagraphen anzweifeln?“

AW: Nein,...

Danke, für diese Zustimmung und späte Erkenntnis über die evidente und von Verfassungsrechtlern fast ausschließlich angenommene Verfassungswidrigkeit des Beschneidungsparagraphen.
Da Du aber schließlich Deiner eigenen Äußerung widersprichst, sollte es kein Problem gewesen sein, diese Mehrheit von Verfassungsrechtlern, die Deine Position bestärken, zu zitieren. Daß Du das nicht getan hast, sagt genug aus.

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