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Re: Religion oder andere Gründe?

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„In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden“ gilt nicht für den Intimbereich, das ist gesicherte BGH-Rechtsprechung.“

Was ist eigentlich eine „gesicherte BGH- Rechtsprechung? - gibt es auch eine ungesicherte?

Da geht aber doch schon die Fantasie in Vollendung durch oder soll ich sagen das Wunschdenken eines Beschneidungsgegners ist grenzenlos? Oder ist das „Wissen“ um den "Intimbereich" dem Internet entnommen?-------

Ach Klärchen,
Haben sie denn jedenfalls mal recherchiert?
Oder ist das mir unterstellte 'Wunschdenken' nicht eigentlich ihr Wunschdenken?
Sie scheinen ja echt vernarrt in den Gedanken das das was ich schreibe so gar nicht stimmen kann und ich mir das nur ausdenke....

Zur Sache: Gesicherte Rechtsprechung ist eine zunächst unklare Rechtslage, bei der unterschiedliche Gerichte unterschiedliche Ansichten hatten und der BGH klargestellt hat wie die Rechtslage zu interpretieren ist.
Der Fachbegriff ist im übrigen 'Ständige Rechtsprechung', dieser Benennungsfehler ändert aber nichts daran das die Rechtslage so ist wie von mir beschrieben.
Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsprechung.

Für sie zu Recherchezwecken aus http://www.rechtslexikon.net/d/intimsphaere/intimsphaere.htm
Intimsphäre: innerster, persönlichster Bereich des Menschen. Durch die Bestimmungen über Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht im GG (Art. 2 Abs. 1) als wesentlicher Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit (freie Entfaltung der Persönlichkeit) vor jeder äußeren Einwirkung geschützt; außerdem strafrechtlich geschützt durch Vorschriften über die Vertraulichkeit des Wortes und über das Brief- und das Berufsgeheimnis, Verwertungsverbot.
Beachte die Worte 'JEDER äußerlichen Einwirkung'.

Aber sie können mir gerne aus anderen Juristischen Quellen gegenteiliges benennen, aber das setzt ja wieder voraus das sie sich mit der Sache befassen und sich informieren, gemeinhin das machen was mündige Bürger so tun. Es ist ja viel einfacher mir einfach 'Wunschdenken' zu unterstellen.

Es war im übrigen auch mal ständige Rechtsprechung das das Verbot der Homosexualität Verfassungsgemäß ist, das ist also keine Bibel, aber momentan ist die gesicherte Rechtsprechung so wie von mir beschrieben.

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