@: Michael_1
Mir geht es auch nicht um Beschneidung ja oder nein, das ist mir ausdrücklich egal. Mir geht es darum, dass der Versuch -wieder einmal im Laufe der Geschichte von einigen wenigen Deutschen die meinen was gut für den Rest der Welt ist- unternommen wird, in ausdrücklich gesetzlich geschützte privatrechtliche familiäre Angelegenheiten einzugreifen. Nicht mehr und nicht weniger.
Deine Frage über Sinn und Zweck einer nicht medizinisch notwendigen Beschneidung, also im Klartext eine mit religiösem oder traditionellem Hintergrund, hatte ich schon beantwortet. Und zwar indem ich mitgeteilt hatte, dass ich diese zwar beantworten könnte, dazu aber umfangreiche religiöse Schriften incl. Kommentare und Stellungnahmen hier zitieren müsste.
Da hier doch von einigen andauernd der Zweifler am Gesagten herausgehangen wird, empfehle ich doch diese Frage von den einschlägigen Verbänden beantworten zu lassen. (z. B. Zentralrat der Juden, Anschrift im Netz) oder vom Zentralrat der Muslime (Anschrift im Netz). Ich bin fest davon überzeugt, dass jeder Anfragende eine hochkompetente Antwort erhalten wird. (Mail genügt)
>>>Diese Frage ist auf Basis individueller Wertmaßstäbe zu treffen und nicht aufgrund diverser Religions-/Traditionsauffassungen.
Antwort: Auch das Leben oder Anwenden einer Religion hat bestimmte Wertemaßstäbe,- wenn nicht sogar grundsätzliche wenn ich mir die zehn Gebote und die deutsche Gesetzgebung ansehe. Und genau das wird von Atheisten oder andere nicht respektiert.
@Peter79
>>>warum du anderen Leuten Freude in dieser Frage unterstellst?
Antwort: Diese Freude soll jeder ausüben können und dürfen. Nur: Ich erlaube mir die Freiheit zu haben sie nicht zu beantworten und auf einschlägige Informationsmöglichkeiten eben zur Informationsgewinnung hinzuweisen. -Ich bin nicht der Foren- Beantwortungsonkel. Ich habe in der Eröffnung lediglich einen Sachverhalt dargestellt,- zugegeben etwas zynisch. ( Ich meine auch nicht - wie andere- zu jedem Posting im Forum 406 etwas sagen zu müssen um damit meinem Ego zu fröhnen.)
@ Und andere:
Im Eifer der Wadenbeisserei wurde etwas übersehen.
Während die Originalarbeit (Prof Ringel) auch Eingriffe wie z. B. Einritzen, Einstechen der Klitorisvorhaut und auch Eingriffe an Klitoris selbst, einer juristischen Betrachtung zukommen lässt, geht der französische UND übersetzte Text (= Eröffnungsposting) nur auf die Entfernung der Klitorisvorhaut ein. Etwas anderes ist überhaupt nicht zu erkennen und somit eine völlig andere Positionierung des Sachverhaltes. Wie ich meine, eine maßgebliche,- vielleicht auch ausschlaggebendes Element in der Entscheidngsfindung.
Zudem: Es ist schon erstaunlich, dass eine deutsche Uni, dort der Fachbereich Medizin-Ethik-Recht sich mit Beschneidungen von Mädchen beschäftigt hat, genau die von Beschneidungsgegnern kritisierte Ungleichbehandlung Jungen/ Mädchen erkannt hat und nun auf Aufweichung des § 226a StGB (D) drängt, dagegen §1631d als status quo völlig unbetrachtet lässt.
Keineswegs wurde die Jungenbeschneidung kritisiert, sondern vielmehr die Ungleichbehandlung; Und nur für die Moralisten nicht verständlich, eine Beschneidung von Mädchen zwar nicht gefordert, aber unter Beachtung der Gleichbehandlung eine geänderte juristische Betrachtung empfohlen.
Weiter ist erstaunlich, dass (mal wieder) der Überbringer der Nachricht (Eröffnungsthread) von hier tätigen despotischen Dauernörglern und Permanentzweiflern angegriffen wird, anstatt sich mit der Sache zu beschäftigen und diese Sache an sich zu diskutieren. (Aber mit dem muss man ja hier rechnen, wie ich erkannt habe; Auch dass diese lieben User ihre eigenen verfassten, für sie höchst unangenehmen Beiträge „verschwinden“ lassen. Ich nenne so etwas Charakterlos. (da sind mir unregistrierte Poster auf dem Forum 406 zehn mal lieber...)
Wenn ein Beschneidungsgegner(!!!) hier Otext- mässig darstellt:
"Erste juristisch untermauerte Forderung aus dem Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrum Medizin-Ethik-Recht, auch die weibliche Beschneidung in Deutschland zu legalisieren",
halte ich mal fest, dass dort erstens wörtlich „juristisch untermauerte(!) Forderung“ steht und zweitens von Seiten der privaten und institutionellen Beschneidungsgegner sich keine Socke hierüber aufgeregt hat oder gar Widerspruch hierüber eingelegt wurde. Auch nicht der juristisch tätige Godfather der Beschneidungsgegner mit dem „P“ im Familiennamen.
Kann das sein, dass das damit zusammenhängt, das sich hier tätige User sehr für Bübchens Vorhäutchen interessieren, dagegen Mädchens Vorhäutchen eher uninteressant ist? Ich meine das im Hinblick unter dem vielbeanspruchten und reklamierten Begriff Kindeswohl.... oder ist Kindeswohl nur Jungenwohl?
@Morlok
>>>Es geht darum dass Beschneidungen von Jungen" (das Thema des Forums!) "... grundsätzlich nicht zur Diskussion stehen"
Antwort: Absolut richtig, die Diskussion wurde mit Einbringung des §1631d BGB (D) abgeschlossen. Es ist deshalb unverständlich, dass von einigen wenigen der Versuch einmal mehr unternommen wird, in ausdrücklich gesetzlich geschützte privatrechtliche familiäre Angelegenheiten einzugreifen, religiöse Mitbürger und Mitbürgerinnen, sogar ganze Religionen zu kriminalisieren, Beschnittene zu instrumentalisieren und Ärzte die beschneiden, als fachlich veraltet, als inkompetent oder geldgeil hinzustellen.
Mir geht es auch nicht um Beschneidung ja oder nein, das ist mir ausdrücklich egal. Mir geht es darum, dass der Versuch -wieder einmal im Laufe der Geschichte von einigen wenigen Deutschen die meinen was gut für den Rest der Welt ist- unternommen wird, in ausdrücklich gesetzlich geschützte privatrechtliche familiäre Angelegenheiten einzugreifen. Nicht mehr und nicht weniger.
Deine Frage über Sinn und Zweck einer nicht medizinisch notwendigen Beschneidung, also im Klartext eine mit religiösem oder traditionellem Hintergrund, hatte ich schon beantwortet. Und zwar indem ich mitgeteilt hatte, dass ich diese zwar beantworten könnte, dazu aber umfangreiche religiöse Schriften incl. Kommentare und Stellungnahmen hier zitieren müsste.
Da hier doch von einigen andauernd der Zweifler am Gesagten herausgehangen wird, empfehle ich doch diese Frage von den einschlägigen Verbänden beantworten zu lassen. (z. B. Zentralrat der Juden, Anschrift im Netz) oder vom Zentralrat der Muslime (Anschrift im Netz). Ich bin fest davon überzeugt, dass jeder Anfragende eine hochkompetente Antwort erhalten wird. (Mail genügt)
>>>Diese Frage ist auf Basis individueller Wertmaßstäbe zu treffen und nicht aufgrund diverser Religions-/Traditionsauffassungen.
Antwort: Auch das Leben oder Anwenden einer Religion hat bestimmte Wertemaßstäbe,- wenn nicht sogar grundsätzliche wenn ich mir die zehn Gebote und die deutsche Gesetzgebung ansehe. Und genau das wird von Atheisten oder andere nicht respektiert.
@Peter79
>>>warum du anderen Leuten Freude in dieser Frage unterstellst?
Antwort: Diese Freude soll jeder ausüben können und dürfen. Nur: Ich erlaube mir die Freiheit zu haben sie nicht zu beantworten und auf einschlägige Informationsmöglichkeiten eben zur Informationsgewinnung hinzuweisen. -Ich bin nicht der Foren- Beantwortungsonkel. Ich habe in der Eröffnung lediglich einen Sachverhalt dargestellt,- zugegeben etwas zynisch. ( Ich meine auch nicht - wie andere- zu jedem Posting im Forum 406 etwas sagen zu müssen um damit meinem Ego zu fröhnen.)
@ Und andere:
Im Eifer der Wadenbeisserei wurde etwas übersehen.
Während die Originalarbeit (Prof Ringel) auch Eingriffe wie z. B. Einritzen, Einstechen der Klitorisvorhaut und auch Eingriffe an Klitoris selbst, einer juristischen Betrachtung zukommen lässt, geht der französische UND übersetzte Text (= Eröffnungsposting) nur auf die Entfernung der Klitorisvorhaut ein. Etwas anderes ist überhaupt nicht zu erkennen und somit eine völlig andere Positionierung des Sachverhaltes. Wie ich meine, eine maßgebliche,- vielleicht auch ausschlaggebendes Element in der Entscheidngsfindung.
Zudem: Es ist schon erstaunlich, dass eine deutsche Uni, dort der Fachbereich Medizin-Ethik-Recht sich mit Beschneidungen von Mädchen beschäftigt hat, genau die von Beschneidungsgegnern kritisierte Ungleichbehandlung Jungen/ Mädchen erkannt hat und nun auf Aufweichung des § 226a StGB (D) drängt, dagegen §1631d als status quo völlig unbetrachtet lässt.
Keineswegs wurde die Jungenbeschneidung kritisiert, sondern vielmehr die Ungleichbehandlung; Und nur für die Moralisten nicht verständlich, eine Beschneidung von Mädchen zwar nicht gefordert, aber unter Beachtung der Gleichbehandlung eine geänderte juristische Betrachtung empfohlen.
Weiter ist erstaunlich, dass (mal wieder) der Überbringer der Nachricht (Eröffnungsthread) von hier tätigen despotischen Dauernörglern und Permanentzweiflern angegriffen wird, anstatt sich mit der Sache zu beschäftigen und diese Sache an sich zu diskutieren. (Aber mit dem muss man ja hier rechnen, wie ich erkannt habe; Auch dass diese lieben User ihre eigenen verfassten, für sie höchst unangenehmen Beiträge „verschwinden“ lassen. Ich nenne so etwas Charakterlos. (da sind mir unregistrierte Poster auf dem Forum 406 zehn mal lieber...)
Wenn ein Beschneidungsgegner(!!!) hier Otext- mässig darstellt:
"Erste juristisch untermauerte Forderung aus dem Interdisziplinären Wissenschaftlichen Zentrum Medizin-Ethik-Recht, auch die weibliche Beschneidung in Deutschland zu legalisieren",
halte ich mal fest, dass dort erstens wörtlich „juristisch untermauerte(!) Forderung“ steht und zweitens von Seiten der privaten und institutionellen Beschneidungsgegner sich keine Socke hierüber aufgeregt hat oder gar Widerspruch hierüber eingelegt wurde. Auch nicht der juristisch tätige Godfather der Beschneidungsgegner mit dem „P“ im Familiennamen.
Kann das sein, dass das damit zusammenhängt, das sich hier tätige User sehr für Bübchens Vorhäutchen interessieren, dagegen Mädchens Vorhäutchen eher uninteressant ist? Ich meine das im Hinblick unter dem vielbeanspruchten und reklamierten Begriff Kindeswohl.... oder ist Kindeswohl nur Jungenwohl?
@Morlok
>>>Es geht darum dass Beschneidungen von Jungen" (das Thema des Forums!) "... grundsätzlich nicht zur Diskussion stehen"
Antwort: Absolut richtig, die Diskussion wurde mit Einbringung des §1631d BGB (D) abgeschlossen. Es ist deshalb unverständlich, dass von einigen wenigen der Versuch einmal mehr unternommen wird, in ausdrücklich gesetzlich geschützte privatrechtliche familiäre Angelegenheiten einzugreifen, religiöse Mitbürger und Mitbürgerinnen, sogar ganze Religionen zu kriminalisieren, Beschnittene zu instrumentalisieren und Ärzte die beschneiden, als fachlich veraltet, als inkompetent oder geldgeil hinzustellen.