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Ein Erfolg zeichnet sich ab

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Ein Erfolg zeichnet sich für die Beschneidungsgegner ab.(Hochaktuell, Stand 12.02.2016)

In den Threads zurückschauend ist dort zu entnehmen, dass sich Beschneidungsgegner darin argumentativ üben, dass Beschneidungen bei Jungs erlaubt sind, aber Beschneidungen von Mädchen/ Frauen nicht und somit der grundgesetzliche Gleichheitsgrundsatz nicht greift. (F.d.B.m.m.F.* bin ich gerne bereit, eine Zitatensammlung der User zu erstellen und hier wiederzugeben.) Zur Groborientierung verweise ich auf den Thread „Frage“ und dort auf den sachbezogenen Beitrag vom 15. Februar 2016 11:12 Uhr

Beschneidungsgegner beziehen sich da auf Art. 3 (3) GG. (Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. (...)

In dieser Sache empfehle ich einen abschweifenden Blick zum französischen Nachbarn und zwar am 21. April 2016, 10:00 Uhr so der Sitzungstermin mit der Arbeitsnr. MinSan 34/II/56P/01-2016 .

Auf Antrag einer franz. Frauenorganisation in Zusammenarbeit mit dem Syndicat National des Gynécologues et Obstétriciens de France- SYNGOF (F.d.B.m.m.F.*: Nationale Union der Gynäkologen und Geburtshelfer, Frankreich), dem Institut national de la santé et de la recherche médicale- Inserm- (F.d.B.m.m.F.* Französisches Institut für medizinische Forschung), der Direction générale de la Santé- DGS (F.d.B.m.m.F.* Allgemeine Gesundheitsdirektion im frz. Ministerium für Gesundheit und Soziales) und das Ministère français de la santé (F.d.B.m.m.F.* Französisches Gesundheitsministerium) wird darüber beraten und angehört, wie denn die sattsam bekannte Benachteiligung der Geschlechter in der Beschneidungsangelegenheit aufgehoben werden kann. Der Hintergrund war die Aktivität der Lieblingspolitikerin unseres Streiters und Users Manfred, Frau Marlene Rupprecht (SPD) die seinerzeit einen Antrag in die parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) eingebracht hat, und die „auf Angleichung der Schieflage“ gedrängt hatte.
(* F.d.B.m.m.F. = für die Beweis- mir- mal- Fraktion)

Und hier auszugsweise das offizielle Positionspapier welches PACE in übersetzter deutscher Sprache vorliegt:

(...) Es ist zunächst zu untersuchen, ob in Bezug auf die Beschneidung männlicher und weiblicher Genitalien eine benachteiligende oder bevorzugende Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts gegeben ist. Dies ist zu bejahen. Dies zum einen im Hinblick auf die Möglichkeit durch eine stellvertretende Einwilligung der Sorgeberechtigten eine Vorhautbeschneidung zu gestatten und die tatbestandsmäßige Körperverletzung damit zu rechtfertigen. Die Personensorge der Eltern eines Jungen umfasst das Recht, in eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung der Penisvorhaut einzuwilligen.
Eingriffe in die Klitorisvorhaut (WHO Typ Ia - Entfernung der Klitorisvorhaut) sind hingegen sowohl auf anatomischer Ebene, in Bezug auf das betroffene Gewebe und die Eingriffsintensität als auch auf der Folgen/Risiken-Ebene mit der männlichen Vorhautbeschneidung vergleichbar. Biologische Unterschiede, welche eine Ungleichbehandlung rechtfertigen, können bei dieser Form der weiblichen Beschneidung nicht geltend gemacht werden.

(...) Dass Eingriffe im weiblichen Genitalbereich grundsätzlich anders zu bewerten wären, lässt sich nicht in nachvollziehbarer Weise vertreten. Dies zeigen schon die in jüngerer Zeit in Mode gekommenen Schönheitsoperationen im weiblichen Genitalbereich und Intimpiercings. Von der Eingriffsintensität ist die milde Form der Genitalbeschneidung (WHO Typ Ia - Entfernung der Klitorisvorhaut) mit der Knabenbeschneidung bzw. mit den gebilligten Schönheitsoperationen im Genitalbereich absolut vergleichbar. Bezieht man in die Bewertung neben der Tatschwere den Zweck mit ein, so kann der Wunsch, mit dieser leichten Form der Beschneidung einem Gebot der Religion und Tradition zu folgen, ebenfalls nicht gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen. Anderes gilt selbstverständlich für die eingriffsintensiven Formen weiblicher Genitalbeschneidung, welche von der WHO mit Typ I, Ib, Typ II, Typ III und Typ IV klassifiziert wird und welche häufig als Maßnahme der geschlechtsspezifischen Unterdrückung/Diskriminierung der Sexualität der Frau ausgeführt wird. Diese Formen sind hier nicht Gegenstand der Betrachtung und werden ausdrücklich abgelehnt.

(...) Das in der Literatur eingewandte Argument, es gibt keine Gleichheit im Unrecht, kann hier keine Geltung beanspruchen, da sowohl die männliche als auch die weibliche Vorhautbeschneidung kein Unrecht sind. (...)

(es folgt im Original eine 5-seitige Darstellung des französischen Rechts und eine 6-seitige Beschreibung des medizinischen Aspektes, sowie ein 2-seitiger Gesetzesvorschlag)

Im Klartext:

Endlich wird -zumindest und vorab in Frankreich- geheilt, was Beschneidungsgegner (in Deutschland) immer schon als Unrecht angesehen haben, nämlich das Benachteiligungsverbot: Auch Mädchen und Frauen dürfen in Zukunft beschnitten werden (zumindest läuft es darauf hinaus). Es ist nicht mehr eine Frage ob, sondern eine ab wann.

Ja, das ist doch mal ein toller Erfolg für die Beschneidungsgegner, jahrelang habt ihr nun Gleichheit gefordert und wie es scheint findet Euer Begehr nun auch in politischen Reihen endlich Zustimmung. Da wird sich ein User hier - der mit der evidenz- basierten Konzeptbezogenheit- ganz besonders erfreuen; Trifft das ein, wovon er jahrelang geschwafelt (oder geträumt(?)) hat: Gleichheit für Mädchen UND Jungen. Sein Lieblingsthema Beschneidung von Mädchen/ Frauen ist damit endlich verwirklicht worden.

Da ist es dann nur noch eine Frage der Zeit, oder genauer eine Frage der europäischen Gesetzesharmonisierung, wann unsere Politiker/innen diesen Passus zu übernehmen haben und § 226 StGB (Deutschland) „überarbeiten“ müssen.

(Ja Manfred, vielleicht hätte sich da Deine spezielle Freundin Frau Marlene Rupprecht (SPD) diesbezüglich nicht ganz so weit aus dem Fenster hängen sollen,- oder die Beschneidungsgegner hätten meinem Vorschlag folgend- eine deutlich andere Argumentationslinie wählen sollen.

(Ich sage Euch hier Bescheid, was aus der Anhörung am 21.4.2016 geworden ist,- stellt schon mal den Sekt kalt...)

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