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Channel: Willkommen in den NetDoktor.at Foren! - Beschneidung
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Re: 11 Fragen an die Community

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"Die Frage warum wohl die elterliche Erziehungspflicht an der körperlichen Unversehrtheit des Kindes kraft der Entscheidungen des BVerfG auf Grundlage der Verfassung Halt machen muss, beantwortet sich eigentlich durch die Rechtsfindung und durch die ausreichend formulierte geltende Rechtsprechung."

Seltsam nur, dass du trotzdem versuchst gegen diese Tatsachen anzureden.

"Wem das nicht genügt, dem empfehle ich die Literatur der diesbezüglichen Kommentare zur rechtlichen Sachlage."

Die fast ausschließlich eine Verfassungswidrigkeit von 1631d BGB bejahen und wenn sie es nicht grundsätzlich tun, was die nicht medizinisch-indizierte Beschneidung an unmündigen männlichen Kindern angeht, dann unter der Voraussetzung, dass man auch Mädchen wenigstens an der Klitorisvorhaut beschneiden dürfen müsste.

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