Hallo Sahin,
grundsätzlich gibt es für die Ausübung der Religion keine sachliche Notwendigkeit. Soweit aber in die körperliche Unversehrtheit eingegriffen wird, gilt das nicht mehr. Oder meinst Du, dass auch für den Dschihad keine sachliche Begründung notwendig ist, weil er eine der Säulen des Islams ist? Aus Wikipedia:
"Nach klassischer islamischer Rechtslehre (Fiqh), deren Entwicklung in die ersten Jahrhunderte nach dem Tode Mohammeds zu datieren ist, dient dieser Kampf der Erweiterung und Verteidigung islamischen Territoriums, bis der Islam die beherrschende Religion ist." (...) "Der Dschihad stellt als eines der Grundgebote des islamischen Glaubens und eine allen Muslimen auferlegte Pflicht ein wichtiges Glaubensprinzip des Islam dar. Manche sunnitische Gelehrte rechnen den Dschihad als sechste zu den „fünf Säulen des Islams“.
Wie ich schon sagte: keine Religion steht in D über den Grundrechten des Grundgesetzes, die das Wertesystem abbilden. Daher ist Deine Begründung nicht zutreffend. Daher erlaube ich mir, hinsichtlich des Brauchs der Vorhautbeschneidung (auch) als Nichtmuslim bzw. Nichtjude über Deine Religion (und das Judentum) zu urteilen, genauer: sie zu verurteilen.
Wohlgemerkt: Dies auf Basis einer konkreten sachlichen Begründung, die Du bisher nicht zu bieten hast.
grundsätzlich gibt es für die Ausübung der Religion keine sachliche Notwendigkeit. Soweit aber in die körperliche Unversehrtheit eingegriffen wird, gilt das nicht mehr. Oder meinst Du, dass auch für den Dschihad keine sachliche Begründung notwendig ist, weil er eine der Säulen des Islams ist? Aus Wikipedia:
"Nach klassischer islamischer Rechtslehre (Fiqh), deren Entwicklung in die ersten Jahrhunderte nach dem Tode Mohammeds zu datieren ist, dient dieser Kampf der Erweiterung und Verteidigung islamischen Territoriums, bis der Islam die beherrschende Religion ist." (...) "Der Dschihad stellt als eines der Grundgebote des islamischen Glaubens und eine allen Muslimen auferlegte Pflicht ein wichtiges Glaubensprinzip des Islam dar. Manche sunnitische Gelehrte rechnen den Dschihad als sechste zu den „fünf Säulen des Islams“.
Wie ich schon sagte: keine Religion steht in D über den Grundrechten des Grundgesetzes, die das Wertesystem abbilden. Daher ist Deine Begründung nicht zutreffend. Daher erlaube ich mir, hinsichtlich des Brauchs der Vorhautbeschneidung (auch) als Nichtmuslim bzw. Nichtjude über Deine Religion (und das Judentum) zu urteilen, genauer: sie zu verurteilen.
Wohlgemerkt: Dies auf Basis einer konkreten sachlichen Begründung, die Du bisher nicht zu bieten hast.