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Channel: Willkommen in den NetDoktor.at Foren! - Beschneidung
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Re: Quo vadis? - Teil 2 (Fortsetzung von Teil 1)

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>>>Zudem bestand bis 2012 nicht nur in der Beschneidung an sich ein Verbotsirrtum, sondern ein unvermeidbarer(!) Verbotsirrtum. Damit war die Schuldfrage nicht zu bejahen (§ 17 Satz 1 StGB. Bis dahin war Jungenbeschneidung ein von ALLEN geduldeter Zustand, mit allen meine ich Staat, Bürger, Bürgerinnen, Ärzte, Politiker, Kinderschutzorganisationen und alle die, die sich in der Beschneidungsfrage sehr weit aus dem Fenster gehangen haben.<<<

Mit Verlaub, liebe "Peter S", was soll diese, eine Expertise nur vortäuschende, tatsächlich aber danz triviale Aussage? Der Arzt wurde doch, wie wir alle noch wissen, gar nicht verurteilt, werter "Hobby-Jurist"!
Das Urteil des Landgerichtes zu Köln hätte weitere "Verbotsirrtümer" für ein und für allemal ausgerottet, wäre es nicht effektiv per "Beschneidungsgesetz" kassiert worden.
Unterhalte Dich doch einfach mal mit Herrn Prof. Dr. iur. Holm Putzke.
Trage ihm Deine Ansichten vor und lasse Dich rechtswissenschaftlich "verarzten"

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