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Channel: Willkommen in den NetDoktor.at Foren! - Beschneidung
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Re: Quo vadis? - Teil 2 (Fortsetzung von Teil 1)

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Zitat
Peter S.
>>>Wenn du Einwände nennst, die du für gut hältst, solltest du diese auch begründen können.
Antwort: Nein muss man generell nicht. Zudem was soll ich denn für „gut“ befinden?
Wenn Dir die Farbe grün gut gefällt, muss ich nicht beweisen, dass mir die Farbe blau gefällt. Es gibt ein sowohl- als auch (das wollen Beschneidungsgegner aber nicht wahrhaben...)

Es gibt aber kein sowohl als auch, ob es blau ist.
Du kannst grün ja gerne mögen, es ist nur nicht grün.
Und du willst verbieten, zu sagen das es es blau ist.

Im übrigen waren wir und doch einig, das
Zitat

ICH muss Dir nichts beweisen, Peter79. Ich verstehe auch nicht, dass Beschneidungsgegner immer etwas nachgewiesen, begründet haben möchten, mit nicht weiter prüfbaren Zahlen agieren und Prozentakrobatik betreiben.

Darauf hin sagte ich 'Weil man das so macht , wenn man über ein Thema und nicht über Menschen diskutiert.'
Und du hast mir zugestimmt, natürlich nicht ohne persönliche Beleidigung, weil man das ja in sachlichen Diskussionen so macht.
Zitat

Antwort: Danke Herr Oberlehrer, hätte ich jetzt nicht so gedacht!

Also was den nun? In einer sachlichen Diskussion befasst man sich mit den Sachargumenten.
Oder war das schon zu lange her?

Zitat

>>>Das darfst natürlich nur du, wenn es um die Eltern von Mädchen(beschneidung) geht.
Antwort: Selbstverständlich darf ich das nicht, weil das Gesetz per Strafe verbietet. Ich als Demokrat bin bereit, willens und in der Lage mich an geltende Gesetze zu halten. (Von Beschneidungsgegnern kann man das nicht immer sagen)

Was ist denn das für ein Satz? Nicht alle Beschneidungsgegner halten sich nicht immer an alle Gesetze (niemand kann das für eine ganze Gruppe behaupten), aber im Rahmen dieser Diskussion gibt es überhaupt kein Gesetz an das man sich nicht halten kann. Es ist eine Diskussion (im Moment über ein Gesetz), wenn überhaupt ist dein pauschaler Antisemitismusvorwurf als üble Nachrede nicht wirklich gesetzeskonform.
Und wenn sich die Eltern nicht an die Gesetze halten, dann greift der Staat in die Familie ein.
So wie das sein soll. Wo ist das Problem?

Zitat

>>>Wenn nichts kriminalisiert werden darf, kann auch keine kriminelle Handlung vorliegen. Natürlich hat er ein Recht, die Kriminalisierung einer Handlung zu fordern.
Antwort: Ob eine kriminelle Handlung vorliegt oder nicht, hast Du nicht zu entscheiden, sondern dafür Befugte. Unabhängig davon ob Du eine Handlung als kriminell ansiehst.

Trotzdem ist es erlaubt, eine kriminelle Handlung zu postulieren.
Meinungsfreiheit, schon mal gehört?
Entscheiden tun dann andere.
Ich darf auch mit jedem Gesetz nicht einverstanden sein, ich muss mich nur dran halten.

PS: Du willst also wirklich das Beschneidungsgegner 'Aktion' machen?
So wie Abtreibungsgegner in den USA?

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