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Channel: Willkommen in den NetDoktor.at Foren! - Beschneidung
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Re: Quo vadis? - Teil 2 (Fortsetzung von Teil 1)

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Hallo Peter79

Ich bin sehr für Verwendung geeigneter Termini.

Simpelbeispiel: Umgangssprachlich heißt es „Beschneidungsparagraf“ und nicht
„chirurgischer Modifikationsparagraf“. Wenn Du Beschneidung als „chirurgischer Modifikation“ ansiehst, steht Dir das allerdings frei. Du darfst auch gerne Verstümmelung, Beschnitzung, Verunstaltung oder Küchenschublade dazu sagen. Erlaube mir im Gegenzug dafür aber gewisses Belächeln und vor allem ein Zeigen von Unverständnis.

>>> Wenn eine chirurgische Modifikation als Elternrecht ohne medizinische Indikation nicht in Ordnung ist, kann man nicht gleichzeitig die Beschneidung von Säuglingen in Ordnung finden.
Weil beides dasselbe ist.

Antwort: Und wie das geht.
Ich lehne bspw. jede chirurgische Modifikation ab, toleriere aber gleichzeitig eine getroffene Entscheidung der Eltern eine Beschneidung zu veranlassen. Warum? AW: Weil die Entscheidung bei den Eltern liegt und nicht bei mir. Ich werde gar nicht erst gefragt ob ich es in Ordnung finden könnte. Meine Zustimmung oder Ablehnung ist nicht Gegenstand von Elternentscheidungen. Genau so wenig wie es Gegenstand meiner Einstellung und Überzeugung sein kann, ob Eltern nun nach Großpoppelsdorf oder nach Kleinpoppelsdorf zum Einkaufen fahren.


Somit ist das Herstellen Deines gewählten Zusammenhanges nicht korrekt. Meine Ablehnung (einer chirurgischen Modifikation) schließt die Zustimmung zu einer höchst persönlichen, individuell getroffenen Fremdentscheidung (= Elternentscheidung) nicht aus.

Simpel: Mich gehen Entscheidungen von Eltern nichts, aber auch gar nichts an, solange diese Entscheidungen den geltenden Rechtsrahmen nicht übertreten.

(Ich toleriere auch Elternentscheidungen zur Abtreibung sofern im gesetzl. Rahmen erfolgt, obwohl meine innere Überzeugung da etwas ganz anderes sagt. Warum? AW: Diese Entscheidung ist Angelegenheit der Eltern und eben nicht meine.)

>>>Das Problem bei deiner Meinung ist, das du gleiche Sachverhalte nicht gleich behandelst.
Und das sogar in Ordnung findest.

AW: Es sind eben nicht gleiche Sachverhalte,- und ich finde jeden Sachverhalt für sich betrachtet sogar ganz in Ordnung,- für mich.

Interessant:
Du siehst die Beibringung von Abtreibungen in das Beschneidungsthema als unfaires rhetorisches Stilmittel an.

Was könnte daran unfair sein, wenn Beschneidungsgegner sich auf das Grundgesetz beziehen, das Lebensrecht eines Kindes aber negieren? Was könnte daran unfair sein, den Begriff „Kindeswohl“ i. S. des Gesetzes zu verwenden, das Kindeswohl eines Ungeborenen aber zu negieren? Was könnte daran unfair sein, Moral und Ethik i. Z. mit Beschneidungen zu benennen, aber das Zerstückeln von ungeborenen Kindern durch Absaugung als moderne juristische Errungenschaft geräuschlos hinzunehmen?

Oder kann es einfach sein, dass das „Argument Abtreibung“ unangenehm, unerträglich und abstoßend ist? Das nur zur Ergänzung Deiner Anmerkung „fundamental bigott“.

Leben, Gesellschaft, Moral und Ethik enden eben nicht nur bei Bübchens Vorhäutchen, obwohl es für ein bestimmtes soziales Kollektiv offensichtlich das einzig wichtige im Leben ist, wie es scheint.


Da firmiert ein Verein „Wir sind der Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im xy e.V.Im Facharbeitskreis versammeln sich Menschen, die von chirurgischen Eingriffen an ihren Genitalien negativ betroffen sind. Unser Ziel ist die politische und gesellschaftliche Ächtung aller Formen nicht-therapeutisch indizierter chirurgischer Eingriffe an einwilligungsunfähigen Menschen. Dazu gehört die Abschaffung des § 1631 d und damit eine Rückkehr zum uneingeschränkten Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung.

Ja das freut aber ungemein.

Nur: Abgetriebene Kinder können sich noch nicht einmal versammeln, sind aber massiv negativ betroffen, ihnen entgeht die „ gesellschaftliche Ächtung aller Formen nicht-therapeutisch indizierter chirurgischer Eingriffe“, sind aber zugegeben noch nicht einwilligungsfähig, dafür aber massiv verstümmelt, können nicht die Abschaffung von § 1631 d fordern und hätten auch gerne eine gewaltfreie Erziehung miterlebt. Vielleicht hätten diese Kinder statt ihr Leben verloren, gerne ihre Vorhaut dafür gegeben... Aber nach beschneidungsgegnerischer Ideologie muss die ja dran bleiben.

Schon blöd wenn man statt „Prophet Lurchi“, „Öhrchenabschneiden“ und „beschneidungsgeilen Müttern“ mit knallharten Fakten befrachtet wird,- nicht wahr?

Blöd wenn man einerseits von Ethik und Vorhaut redet, anderseits aber „menschlicher Totalverlust“ rein ethisch, juristisch und gesellschaftlich akzeptiert und da auch noch ein Peter S. daherkommt, der einem einen Spiegel vorhält.

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