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Re: Quo vadis? - Teil 2 (Fortsetzung von Teil 1)

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Zitat
Peter S.
Ich zumindest weigere mich, geltende Normen daraufhin zu überprüfen und in Frage zu stellen, ob sie zukünftig nach den dann geltenden gesellschaftlichen Normen- und Rechtswertesystem entsprechen könnten. 1631d gilt zur Zeit, ob in Zukunft ist eine ganz andere Frage.

Die Norm ist aber das man eben kein gesundes Gewebe von gesunden Kindern entfernt, die Norm ist das Schmerz ein Schaden ist, die Norm ist das Eltern nicht in nichtmedizinisch indizierte Operationen einwilligen können.
Wenn das nicht so wäre hätte Köln doch nicht so entschieden.

Der 1631d ist doch gerade die Abkehr von dieser m.E. durchaus vernünftigen Norm.

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