Ist dann aber seltsam, das du mich für medizinisch richtige Informationen angehst.Zitat
Peter S.
Genauso akzeptiere ich Entscheidungen von mündigen und entscheidungsbefugten Eltern - die nach gründlicher Überlegung und das setzte ich grundsätzlich voraus- eine anderslautende Entscheidung treffen.
Warum machst du, der du medizinische Aspekte gar nicht diskutieren willst, in einem medizinischen Forum zum Thema?
Willst du hier eine bessere Diskussionskultur etablieren damit wir die Eltern besser überzeugen können?
Das hört sich ja alles auf- und abgeklärt an, aber du findest es nicht seltsam, das es keine einzige andere Operation gibt, die ausdrücklich ohne medizinische Indikation an Schutzbefohlene durchgeführt werden darf.
Und keine andere Operation, die ausdrücklich von Nicht-Medizinern durchgeführt werden darf?
Eine Gesetz über eine Operation, das ausdrücklich eine Betäubung verlangt, die Nicht-Ärzte aber gar nicht leisten können & dürfen?
Und dann auch nur bei einem Geschlecht, und nur am Genital?
Wenn das Elternrecht nicht stark genug ist, eine folgenlose körperliche Züchtigung zu erlauben, ist es mehr als seltsam ihm aber die Entfernung von genitalem empfindlichen Körpergewebe zuzugestehen.
Ein Gesetz, das von der Vermeidung unnötiger Schmerzen schreibt, obwohl die ganze Prozedur unnötig ist und damit auch jeglicher Schmerz.
Es gibt verschiedene Ansätze das Problem zu betrachten, und alle sagen das man die Beschneidung kritisch sehen muss.
Recht hast du alleine in der Tatsache das die Einsicht zur Veränderung aus den Verantwortlichen selber kommen muss, aber eine nötige Einsicht kommt durch das Gesetz ja grade nicht zustande, da es einen Freibrief ausstellt.
Selbst die Informationspflicht durch einen Arzt war ja schon zuviel, das ist ja auch der Teil der mich am meisten stört, das nicht sichergestellt ist das die Eltern umfassend aufgeklärt werden.
Und die Information umfasst auch den Teil der dann nicht mehr da ist.
Umfassende Aufklärung sollte ja das mindeste sein, wenn man schon das Grundrecht der Kinder zur Disposition stellt.