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Channel: Willkommen in den NetDoktor.at Foren! - Beschneidung
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Re: Nur so uum schluss

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"Bei Gerichtsurteilen oder besser zur Urteilsfindung, ist unbedingt die kulturelle Eigenart des Angeklagten zu berücksichtigen insofern kann dann schon mal Satz 2 Absatz 1 etwas in den Hintergrund treten."

Wie sollte es auch anders sein, wenn die Strafe sich nach der individuellen Schuld richten soll? Wieso sollten wir für Menschen aus arabischem oder muslimischem Kulturkreis eine Ausnahme von unseren Regeln machen? Gleichwohl gilt, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt.

Überhaupt frage ich mich, was du für einen Unfug schreibst. Ein Unrecht kann nicht das andere begründen. außerdem lenkst du vom zentralen Punkt ab. Ich bezog mich eindeutig darauf, dass auch gefestigte Kultur nicht das Aushebeln von Grundsätzen des Menschenrechts begründen kann, was folglich auch im Ende des Züchtigungsrechts mündete oder im Verbot von Mädchenbeschneidungen.

Was hat ein Kopftuch, also die eigene Kleidungswahl, mit einem irreversiblen Körperlichen Eingriff an Dritten, ohne deren Zustimmung zu tun? Nichts. Zum Einen entscheidet man sich dazu und kann es jederzeit wieder ablegen. Und selbst wenn man zum Kopftuch gezwungen wird, kann man sich Hilfe suchen und von einer Kultur lossagen. Die Vorhaut aber bleibt weg.

Was unterscheidet denn eine Eichelvorhaut bei Mädchen von der bei Jungen? Wieso darf ich die eine bei Kindern entfernen und die andere nicht, obwohl dieselben kulturellen Argumente vorgebracht werden können? Wieso werden Eltern von Mädchen durch das Verbot in ihrer Handlungsfreiheit bei der Bestimmung über die körperliche Integrität des Nachwuchses bevormundet sowie benachteiligt gegenüber Eltern mit männlichem Nachwuchs? Ist das nicht ein unerträglicher Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht?

Natürlich ist es das nicht. Weil nicht einmal Eltern ein Recht haben, ihre Kinder als Objekte zu sehen, an denen sie beliebig Körperteile modifizieren können. Ungeachtet des Geschlechts des Kindes.

"Du siehst es gibt nichts mit dem sich die Beschneidung von Jungen nicht vergleichen lässt. Der Beschneidung von Jungen hat sich doch gefälligst alles unterzuordnen, so der zielgesetzte Tenor von Beschneidungsgegnern."

Bezeichnend, wie du überhaupt nicht auf meine Argumente eingehst, nicht einmal die, die zu zitiertest. Ich ziehe daraus den Schluss, dass du es nicht tust, weil du dir ansonsten deine argumentative Unterlegenheit eingestehen und deine Position ändern müsstest, q.e.d.

Mit "Verbot" meine ich hier Gesetze, die die Handlungsfreiheit des Einzelnen einschränken zum Wohle der Handlungsfreiheit Einzelner. Weil es kein Recht sein kann, an den Körpern nicht einwilligender Dritter herumzuschneiden, sei als herkömmliche Körperverletzung oder Beschneidung als vermeintliches Elternrecht.

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