Zitat
Peter S.
„Nicht eingewilligt kann nach Paragraf 90 in einen Eingriff werden, der das sexuelle Empfinden nachhaltig beeinträchtigt. Das gelte aber nicht für die männliche Beschneidung"“ (Quelle: derstandard.at/1342947900975/Koerperverletzung-mit-Einwilligung-nicht-strafbar).
Tipp: Den letzten Satz der Erläuterung mal ganz genau lesen,- vielleicht hilfts.
Welche Erläuterung kommt bei dem link denn noch, das ist doch der letzte Satz des Artikels.
Und da steht das nur 1 Operation erlaubt ist, die das sexuelle Empfinden beeinträchtigt, nämlich die Beschneidung, weil für die Beschneidung diese Einschränkung nicht gilt.
Du willst das nur so lesen, als ob die Beschneidung das sexuelle Empfinden nicht beeinträchtigt.
Und selbst wenn der gute Herr Pilnacek das so meint wie du glaubst, so ist das eine Meinung, nämlich die von Herrn Pilnacek. Die empirische Wissenschaft sagt was anderes.
Warum das nur für die Beschneidung nicht gilt schreibt er nicht, dabei ist das doch gerader der Knackpunkt.
Es gibt keine andere Operation die nur auf Wunsch dritter an Schutzbefohlenen durchgeführt werden darf.
Die Suche nach Rat liest du wohl als einziger hier.Zitat
Da ist jemand der hier um Beschneidung einen Rat sucht.
LG hat hier den Westerntaschenpsychologen gespielt (so schätze ich euch ein) und am Ende geschrieben, das man nicht antworten soll.
Also wenn ich um Rat frage mache ich das irgendwie anders.
Faszinierend bei dir finde ich ja immer, das du unsachliche Beiträge monierst (zu Recht), aber ausschließlich auf unsachliche Beiträge antwortest und sie damit selber züchtest.