Zitat
>>Und jenen Paragraphen im Grundgesetz der den folgenden Satz widerlegt, musst Du mir zitieren. (1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt. <<
Zitat
-- GG Artikel 4 (1): Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
PeterS, die beiden Paragrafen zusammen bedeuten das ich dir verbieten darf, auf meinem Grund zu beten.
Weil dein Gebet meine Freiheit beschränkt.
Die Religionsfreiheit erlaubt nichts, was eine andere Freiheit beschränkt.
Ach ja, und in einem Unseriösenthread BGH und Verfassungsgericht verwechseln, ich weiß ja nicht was das soll.
Willst du uns zeigen wie man unseriös argumentiert?
Und die Linkspartei hat unter anderem nicht geklagt, da vor dem Verfassungsgericht nicht jeder klagen darf.
Bzw. es darf jeder Klagen, aber nicht jede Klage wird angenommen.
Dafür das du ja angeblich nie über sondern nur mit Personen diskutierst ist das hier ehrlich gesagt ein intellektueller Offenbarungseid, tut mir leid wenn ich das so sagen muss.
Es ist unseriös so zu tun, als ob es andere Operationen geben würde die Eltern ohne medizinische Indikation an Schutzbefohlenen vornehmen lassen dürfen.
Es ist unseriös so zu tun als ob es andere Operationen geben würde die Nicht-Ärzte durchführen dürfen.
Es ist unseriös, medizinische Erkenntnisse zu verleugnen weil sie einem nicht in den Kram passen und die eigene Position nicht durch klinische Studien gestützt wird.
Ich kann mich da nur de Meinung von Holm Putzke anschließen.
"Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass auf dem Boden des Grundgesetzes ein Gesetz zustande kommt, das gestattet, schutzbedürftigen Säuglingen und Kindern ohne medizinischen Grund einen erogenen Körperteil irreversibel abzutrennen, ihnen dadurch Schmerzen zuzufügen und sie gesundheitlichen Risiken auszusetzen."