Mein lieber Peter S.,
Die Stellungnahme aller EU-Kinderärzte zur Beschneidung ist nun einmal negativ. Oder kennst Du einen europäischen Ärzteverband der das gutheißt? In der schriftlichen Stellungnahme von Herrn Hartmann ist mir keine Kritik an anderen in Erinnerung.
Selbstverständlich gibt und gab es genügend Kinderätzte die sich auch heute noch das Geld mit Beschneidungen verdienen. Es gibt überall schwarze Schafe. Aber im Gegensatz zu Dir gibt es viele Ärzte die dazulernen, und inzwischen wissen, dass das die Vorhautamputation keine Heilbehandlung sein kann.
Aus organisatorischen Gründen wurden Betroffene nicht angehört. Ja mein lieber Peter S. ist doch mehr als lächerlich. Wenn man sie hören will, lässt sich das auch ganz leicht organisieren. Es wurden ja viele Ausreden gebraucht um das Gesetz durchzubringen.
Und der Bundesgerichtshof hat nicht das Mindeste über §1631d entschieden.
Der Antrag musste vom Bundesgericht aus formalen Gründen abgelehnt werden weil der Antragsteller vom Gesetz nicht selbst betroffen war. Und mehr steht auch nicht in der Begründung.
Und das habe ich geschrieben. Und jene die das Gesetz verabschiedet haben, werden wohl nicht dagegen klagen. Deswegen brauche ich auch derartige Möglichkeiten nicht erwähnen. Unrichtig ist dass die Linkspartei klagen könnte, denn dazu müsste sie ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages haben.
Wir reden da offensichtlich über unterschiedliche Europaratsresolutionen. Frau Rupprecht hat am 1.Oktober 2013 die Resolution „Verletzungen der physischen Integrität“ von Kindern eingebracht.
Es war genau der gleiche Antrag der im deutschen Bundestag abgelehnt wurde, und dem auch die CDU-Abgeordneten getreu dem Motto von Adenauer, was stört mich mein Geschwätz von gestern zustimmten. Hier geht es nicht gegen Beschneidung sondern um ein zustimmungsfähiges Alter. Nichts anderes fordern die Beschneidungsgegner.
Der Antrag über Religionsfreiheit wurde ganz sicher nicht von Frau Rupprecht eingebracht, zumal sie meines Wissens nach zu diesem Zeitpunkt dem Europarat gar nicht mehr angehörte.
Und die Resolution über Religionsfreiheit hebt die vorangegangene nicht auf. Und es geht ja nie um die Frage der Bescheidung an sich, sondern um das zustimmungsfähige Alter.
Deine Zitate aus dem GG widerlegen meinen zitierten Paragraphen nicht. Ganz im Gegenteil: Der Satz sagt, dass die staatlichen Gesetze über den religiösen stehen. Auch wenn Ehebrecher in manchen Religionen gesteinigt werden müssen, darf man es trotz Religionsfreiheit nicht tun. Und wenn Kinder eigene Rechtspersönlichkeiten und nicht Eigentum der Eltern sind, was heute in der Rechtsprechung allgemein so gesehen wird, dann steht Ihnen auch das Recht zu in einem vollständigen Körper erwachsen zu werden.
Und noch einmal: Der Bundesgerichtshof hat noch kein Wort über die Verfassungsmäßigkeit von §1631d verlautet. Und Du darfst hoffen, dass darüber in nächster Zeit nicht entschieden wird.
Die Stellungnahme aller EU-Kinderärzte zur Beschneidung ist nun einmal negativ. Oder kennst Du einen europäischen Ärzteverband der das gutheißt? In der schriftlichen Stellungnahme von Herrn Hartmann ist mir keine Kritik an anderen in Erinnerung.
Selbstverständlich gibt und gab es genügend Kinderätzte die sich auch heute noch das Geld mit Beschneidungen verdienen. Es gibt überall schwarze Schafe. Aber im Gegensatz zu Dir gibt es viele Ärzte die dazulernen, und inzwischen wissen, dass das die Vorhautamputation keine Heilbehandlung sein kann.
Aus organisatorischen Gründen wurden Betroffene nicht angehört. Ja mein lieber Peter S. ist doch mehr als lächerlich. Wenn man sie hören will, lässt sich das auch ganz leicht organisieren. Es wurden ja viele Ausreden gebraucht um das Gesetz durchzubringen.
Und der Bundesgerichtshof hat nicht das Mindeste über §1631d entschieden.
Der Antrag musste vom Bundesgericht aus formalen Gründen abgelehnt werden weil der Antragsteller vom Gesetz nicht selbst betroffen war. Und mehr steht auch nicht in der Begründung.
Und das habe ich geschrieben. Und jene die das Gesetz verabschiedet haben, werden wohl nicht dagegen klagen. Deswegen brauche ich auch derartige Möglichkeiten nicht erwähnen. Unrichtig ist dass die Linkspartei klagen könnte, denn dazu müsste sie ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages haben.
Wir reden da offensichtlich über unterschiedliche Europaratsresolutionen. Frau Rupprecht hat am 1.Oktober 2013 die Resolution „Verletzungen der physischen Integrität“ von Kindern eingebracht.
Es war genau der gleiche Antrag der im deutschen Bundestag abgelehnt wurde, und dem auch die CDU-Abgeordneten getreu dem Motto von Adenauer, was stört mich mein Geschwätz von gestern zustimmten. Hier geht es nicht gegen Beschneidung sondern um ein zustimmungsfähiges Alter. Nichts anderes fordern die Beschneidungsgegner.
Der Antrag über Religionsfreiheit wurde ganz sicher nicht von Frau Rupprecht eingebracht, zumal sie meines Wissens nach zu diesem Zeitpunkt dem Europarat gar nicht mehr angehörte.
Und die Resolution über Religionsfreiheit hebt die vorangegangene nicht auf. Und es geht ja nie um die Frage der Bescheidung an sich, sondern um das zustimmungsfähige Alter.
Deine Zitate aus dem GG widerlegen meinen zitierten Paragraphen nicht. Ganz im Gegenteil: Der Satz sagt, dass die staatlichen Gesetze über den religiösen stehen. Auch wenn Ehebrecher in manchen Religionen gesteinigt werden müssen, darf man es trotz Religionsfreiheit nicht tun. Und wenn Kinder eigene Rechtspersönlichkeiten und nicht Eigentum der Eltern sind, was heute in der Rechtsprechung allgemein so gesehen wird, dann steht Ihnen auch das Recht zu in einem vollständigen Körper erwachsen zu werden.
Und noch einmal: Der Bundesgerichtshof hat noch kein Wort über die Verfassungsmäßigkeit von §1631d verlautet. Und Du darfst hoffen, dass darüber in nächster Zeit nicht entschieden wird.