(Bezug: Thread „Nur soooo” Posting eingetragen am: 14. Dezember 2015 17:33 von Peter S.)
Es ist immer erstaunlich mit welchen Mitteln Beschneidungsgegner eine Argumentationslinie oder besser, einfache Gegebenheiten nach ihrer Fasson umbauen, Demagogie in ihrem eigenen Interesse betreiben und versuchen eine opportunistische Grundschwingung in ihre Diskussion einzubauen mit dem Zweck die Gunst der Massen zu gewinnen.
Der User Manfred schreibt O-Text:
>>Und weil die Stellungnahme der Kinderärzte nicht passte, wurde einfach die amerikanische zitiert.
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2013-03/beschneidungsgesetz-kinderaerzteverband-aap<<
Hierzu:
Das ist mal wieder nur in Teilen richtig. Es lagen der Regierung damals Stellungnahmen von versch. nationalen und internationalen Kinderärzteverbände in schriftlicher Form vor, auch die des Präsidenten des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte (bvkj) in Deutschland Herr Dr. Hartmann.
Herr Dr. Hartmann „erlaubte“ sich allerdings als bekennender Beschneidungsgegner internationale schriftliche Stellungnahmen, die ihm ebenso vorlagen, zu kommentieren und zu kritisieren.
Weder hatte das Gremium das von ihm verlangt, noch war es seine zugewiesene Aufgabe als fachlicher Berater. Er hatte ausreichend Zeit und Gelegenheit die Angelegenheit aus Sicht Deutscher Kinder- u. Jugendärzte darzulegen. Er äußerte sich dahingehend, dass den betroffenen Religionsgemeinschaften keine Nichtmediziner mit einer Beschneidung beauftragen dürften, „da sie ja als Nichtärzte keine Narkosen und Anästhesien durchführen dürfen“. Zu der eigentlichen Frage Beschneidung, ja oder nein, äußerte er sich zunächst zurückhaltend.
Während der Anhörung wurde dann deutlich, dass Herr Dr. Hartmann als strikter Gegner von Jungenbeschneidungen zwar selbst Beschneidungen ablehnt, aber einem Verband vorsteht, dessen Mitglieder (Kinder- u. Jugendärzte) keine Bedenken haben und hatten, in der Vergangenheit tausende Jungen zu beschneiden. Einigen Anwesenden im Gremium kam das höchst suspekt vor.
User Manfred Otext:
>>>Betroffenen wurde die Anhörung verweigert, man wollte keine Argumente gegen die Beschneidung Unmündiger.
http://beschneidung.die-betroffenen.de/blog/keine-betroffenen-bei-der-anhoerung-zur-beschneidung-von-jungen-im-justizministerium/ <<<
Hierzu:
Der im Link genannte Text das die Anhörung verweigert wurde ist schlichtweg falsch. Aus organisatorischen Gründen ist sie lediglich entfallen ein Verweigern ist deutlich etwas anders. Dem Gremium stand eine mehrseitige schriftliche Stellungnahme des verlinkten Vereines zur weiteren Entscheidungsfindung zur Verfügung. Zudem war eine Einladung des genannten Vereins deshalb nicht erforderlich, weil die in der schriftlichen Stellungnahme des Vereins genannten Angelegenheiten und Vorkommnisse bestens bekannt waren und bereits in der Stellungnahme sehr detailliert beschrieben waren.
Otext Manfred:
>>Es kam diesbezüglich nie eine Klage ans Bundesgericht.<<
Hierzu:
Das ist richtig und wurde von mir auch so nie behauptet.
Peter S. schrieb: „Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich eine Klage abgewiesen“, und zwar am 8. Feb. 2013. (AZ: BVerfG, 1 BvR 102/13) Und das schönste: Das Gericht hatte auch keinen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 1631d BGB (s. Begründung zur Abweisung der Klage.)
Otext Manfred
>> Klageberechtigt gegen ein Gesetz sind nur direkt vom Gesetz Betroffene. Die müssen erst einmal erwachsen werden, und dann gibt es das Problem der Verjährung.>>
Hierzu:
Auch mal wieder nur teilrichtig. Klageberechtigt gegen ein Gesetz sind nicht nur direkt vom Gesetz Betroffene, sondern auch u.a. die Parteien, der Bundestag, die Länderparlamente. Da stellt sich die Frage warum die genannte Linkspartei denn im Nachhinein nicht klagte, doch nur wohl wissend um die Zwecklosigkeit und dem Unterliegen einer solchen Klage.
Otext Manfred
>> Der Antrag von Frau Rupprecht wurde (...) mit großer Mehrheit sehr zum Ärger Israels mit 77 gegen 19 Stimmen bei 12 Enthaltungen angenommen http://religion.orf.at/stories/2607353/ Widerlegt auch Deine Behauptung.<<
Hierzu:
Das widerlegt meine Behauptung überhaupt nicht, da dass gar nicht Gegenstand meiner „Behauptung“ war. (Klar wird in "Brüssel" alles Mögliche zur Beratung "angenommen" -auch die Begrenzung der Wasserdurchflussmenge bei Duschköpfen, und auch die Vereinheitlichung von Öffnungs- und Schliesskräfte an Reißverschlüsse ...)
Peter S. meinte, dass am 1. Oktober 2015 die parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) die Religionsfreiheit mit einer 73 zu 6 Stimmenmehrheit beschlossen hat. (Auf Antrag von Frau Marlene Rupprecht (MdB, SPD)). Gleichzeitig wurde mit genau dieser Stimmenmehrheit beschlossen, eine Empfehlung an alle EU- Mitgliedstaaten zu erarbeiten dass nur geschulte Beschneider unter definierten Hygienebedingungen Beschneidungen durchführen dürfen. Von einem europaweitem Verbot - wie von Beschneidungsgegnern gewünscht - und wie von Manfred erhofft und angedacht- keine Spur. Und damit fiel dann auch Frau Marlene Rupprecht auf die Nase, hatte sie diesen Punkt doch eingebracht, wohl angefeuert von deutschen Beschneidungsgegnern.
Otext Manfred
>>Und jenen Paragraphen im Grundgesetz der den folgenden Satz widerlegt, musst Du mir zitieren. (1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt. <<
Hierzu:
Da kommt mal wieder ein leichtes Verdrehen zu Tage. Peter S. hat nicht von „widerlegen“ geredet, sondern von einer konkurrieren(!) Gesetzgebung.
Trotzdem bin ich aber bereit einige zu benennen:
-- GG Artikel 4 (1): Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
-- Gesetz über die religiöse Kindererziehung: § 1 Über die religiöse Erziehung eines Kindes bestimmt die freie Einigung der Eltern, soweit ihnen das Recht und die Pflicht zusteht, für die Person des Kindes zu sorgen. (...)
Der Gegnerschaft stünde gut zu Gesicht korrekt zu zitieren. Ansonsten könnte der Anschein weiter verstärkt werden, dass lediglich ein Gewinnen der Massen das Ziel der Diskussion ist.
Es ist immer erstaunlich mit welchen Mitteln Beschneidungsgegner eine Argumentationslinie oder besser, einfache Gegebenheiten nach ihrer Fasson umbauen, Demagogie in ihrem eigenen Interesse betreiben und versuchen eine opportunistische Grundschwingung in ihre Diskussion einzubauen mit dem Zweck die Gunst der Massen zu gewinnen.
Der User Manfred schreibt O-Text:
>>Und weil die Stellungnahme der Kinderärzte nicht passte, wurde einfach die amerikanische zitiert.
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2013-03/beschneidungsgesetz-kinderaerzteverband-aap<<
Hierzu:
Das ist mal wieder nur in Teilen richtig. Es lagen der Regierung damals Stellungnahmen von versch. nationalen und internationalen Kinderärzteverbände in schriftlicher Form vor, auch die des Präsidenten des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte (bvkj) in Deutschland Herr Dr. Hartmann.
Herr Dr. Hartmann „erlaubte“ sich allerdings als bekennender Beschneidungsgegner internationale schriftliche Stellungnahmen, die ihm ebenso vorlagen, zu kommentieren und zu kritisieren.
Weder hatte das Gremium das von ihm verlangt, noch war es seine zugewiesene Aufgabe als fachlicher Berater. Er hatte ausreichend Zeit und Gelegenheit die Angelegenheit aus Sicht Deutscher Kinder- u. Jugendärzte darzulegen. Er äußerte sich dahingehend, dass den betroffenen Religionsgemeinschaften keine Nichtmediziner mit einer Beschneidung beauftragen dürften, „da sie ja als Nichtärzte keine Narkosen und Anästhesien durchführen dürfen“. Zu der eigentlichen Frage Beschneidung, ja oder nein, äußerte er sich zunächst zurückhaltend.
Während der Anhörung wurde dann deutlich, dass Herr Dr. Hartmann als strikter Gegner von Jungenbeschneidungen zwar selbst Beschneidungen ablehnt, aber einem Verband vorsteht, dessen Mitglieder (Kinder- u. Jugendärzte) keine Bedenken haben und hatten, in der Vergangenheit tausende Jungen zu beschneiden. Einigen Anwesenden im Gremium kam das höchst suspekt vor.
User Manfred Otext:
>>>Betroffenen wurde die Anhörung verweigert, man wollte keine Argumente gegen die Beschneidung Unmündiger.
http://beschneidung.die-betroffenen.de/blog/keine-betroffenen-bei-der-anhoerung-zur-beschneidung-von-jungen-im-justizministerium/ <<<
Hierzu:
Der im Link genannte Text das die Anhörung verweigert wurde ist schlichtweg falsch. Aus organisatorischen Gründen ist sie lediglich entfallen ein Verweigern ist deutlich etwas anders. Dem Gremium stand eine mehrseitige schriftliche Stellungnahme des verlinkten Vereines zur weiteren Entscheidungsfindung zur Verfügung. Zudem war eine Einladung des genannten Vereins deshalb nicht erforderlich, weil die in der schriftlichen Stellungnahme des Vereins genannten Angelegenheiten und Vorkommnisse bestens bekannt waren und bereits in der Stellungnahme sehr detailliert beschrieben waren.
Otext Manfred:
>>Es kam diesbezüglich nie eine Klage ans Bundesgericht.<<
Hierzu:
Das ist richtig und wurde von mir auch so nie behauptet.
Peter S. schrieb: „Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich eine Klage abgewiesen“, und zwar am 8. Feb. 2013. (AZ: BVerfG, 1 BvR 102/13) Und das schönste: Das Gericht hatte auch keinen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 1631d BGB (s. Begründung zur Abweisung der Klage.)
Otext Manfred
>> Klageberechtigt gegen ein Gesetz sind nur direkt vom Gesetz Betroffene. Die müssen erst einmal erwachsen werden, und dann gibt es das Problem der Verjährung.>>
Hierzu:
Auch mal wieder nur teilrichtig. Klageberechtigt gegen ein Gesetz sind nicht nur direkt vom Gesetz Betroffene, sondern auch u.a. die Parteien, der Bundestag, die Länderparlamente. Da stellt sich die Frage warum die genannte Linkspartei denn im Nachhinein nicht klagte, doch nur wohl wissend um die Zwecklosigkeit und dem Unterliegen einer solchen Klage.
Otext Manfred
>> Der Antrag von Frau Rupprecht wurde (...) mit großer Mehrheit sehr zum Ärger Israels mit 77 gegen 19 Stimmen bei 12 Enthaltungen angenommen http://religion.orf.at/stories/2607353/ Widerlegt auch Deine Behauptung.<<
Hierzu:
Das widerlegt meine Behauptung überhaupt nicht, da dass gar nicht Gegenstand meiner „Behauptung“ war. (Klar wird in "Brüssel" alles Mögliche zur Beratung "angenommen" -auch die Begrenzung der Wasserdurchflussmenge bei Duschköpfen, und auch die Vereinheitlichung von Öffnungs- und Schliesskräfte an Reißverschlüsse ...)
Peter S. meinte, dass am 1. Oktober 2015 die parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) die Religionsfreiheit mit einer 73 zu 6 Stimmenmehrheit beschlossen hat. (Auf Antrag von Frau Marlene Rupprecht (MdB, SPD)). Gleichzeitig wurde mit genau dieser Stimmenmehrheit beschlossen, eine Empfehlung an alle EU- Mitgliedstaaten zu erarbeiten dass nur geschulte Beschneider unter definierten Hygienebedingungen Beschneidungen durchführen dürfen. Von einem europaweitem Verbot - wie von Beschneidungsgegnern gewünscht - und wie von Manfred erhofft und angedacht- keine Spur. Und damit fiel dann auch Frau Marlene Rupprecht auf die Nase, hatte sie diesen Punkt doch eingebracht, wohl angefeuert von deutschen Beschneidungsgegnern.
Otext Manfred
>>Und jenen Paragraphen im Grundgesetz der den folgenden Satz widerlegt, musst Du mir zitieren. (1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt. <<
Hierzu:
Da kommt mal wieder ein leichtes Verdrehen zu Tage. Peter S. hat nicht von „widerlegen“ geredet, sondern von einer konkurrieren(!) Gesetzgebung.
Trotzdem bin ich aber bereit einige zu benennen:
-- GG Artikel 4 (1): Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
-- Gesetz über die religiöse Kindererziehung: § 1 Über die religiöse Erziehung eines Kindes bestimmt die freie Einigung der Eltern, soweit ihnen das Recht und die Pflicht zusteht, für die Person des Kindes zu sorgen. (...)
Der Gegnerschaft stünde gut zu Gesicht korrekt zu zitieren. Ansonsten könnte der Anschein weiter verstärkt werden, dass lediglich ein Gewinnen der Massen das Ziel der Diskussion ist.